Dies ist eine Diskussion zu Zaun droht zum Nachbarn zu fallen innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| eine Grundstücksmauer (auf der Grundstücksgrenze in Hanglage,NRW) bestehend aus Bahnschwellen droht zum Nachbargrundstück herüber zu kippen. Das Nachbargrundstück liegt 40cm tiefer. Der Nachbar1 verweigert nach mehreren Gesprächen und Besichtigung durch eine Fachfirma, eine nachhaltige Instandsetzung/Neubau, also Durchführung von notwendigen Schachtarbeiten, Lagerung von Material oder das Betreten des Grundstücks. Auch ist der Zugang/Anlieferung nur über das Nachbargrundstück möglich. Was hat der Nachbar2, der die Grundstückseinfriedung/Zaun auf seine Kosten erneuern möchte, schlimmstenfalls zu erwarten wenn die Bahnschwellen ins Nachbargrundstück kippen, da eine Einigung wohl nicht möglich ist? Gruß Markus |
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| AW: Zaun droht zum Nachbarn zu fallen Der betroffene Eigentümer sollte sich mal mit dem Hammerschlagsrecht befassen. Auch verstehe ich nicht wieso das alles nur über das Nachbargrundstück möglich sein sollte...? |
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| AW: Zaun droht zum Nachbarn zu fallen ganz andere baustelle: bahnschwellen drüfen nicht mehr verbaut werden. und müssen sonderentsorgt werden. |
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| AW: Zaun droht zum Nachbarn zu fallen Es gibt Reihenhäuser bei denen das so ist. |
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| AW: Zaun droht zum Nachbarn zu fallen Bei denen man also nicht durch`s Haus oder mit Kran darüber kann...? |
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| AW: Zaun droht zum Nachbarn zu fallen Puh, hier noch ein paar Details: Ein Kran würde bedeuten das eine Zugangsstraße gesperrt werden müsste und Hanglage bedeutet auch, das man 200kg schwere und 2m lange Pallisaden durchs Treppenhaus über 2 Etagen schleppen müsste. In beiden Fällen ist das ein unzumutbarer, unverhältnismäßig hoher Aufwand, wenn man das Nachbargrundstück dazu benutzen kann, oder sehe ich das falsch. Sonst hätte ich im Eingangsthread doch nicht explizit darauf hingewiesen. |
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| AW: Zaun droht zum Nachbarn zu fallen Der Nachbar ist zum Zugang über sein Grundstück nicht verpflichtet! Der Aufwand, der dazu nötig ist, braucht ihn nicht zu interessieren! |
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| AW: Zaun droht zum Nachbarn zu fallen In den Regelungen über das Hammerschlags- und Leiterrecht ist meistens von "unverhältnismäßig hohem Aufwand" die Rede. (Das ist natürlich immer ein Streitpunkt, der notfalls vor Gericht geklärt werden muss.) In einem solchen Fall muss es den Nachbarn dann eben doch interessieren, denn dafür wurde dieses Recht ja geschaffen, das notfalls auch gegen seinen Willen durchgesetzt werden kann. |
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| AW: Zaun droht zum Nachbarn zu fallen Zitat:
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| AW: Zaun droht zum Nachbarn zu fallen Schade, alles Antworten die die Frage nicht beantworten. Was könnte Nachbar1 gegen Nachbar2 unternehmen, wenn die Bahnschwellen irgendwann in sein Grundstück kippen? Nachbar2 hat ja eine Erneuerung angestrebt, einer Erneuerung steht nur das Verbot der kurzzeitigen Nutzung des Grundstücks von Nachbar1 entgegen. Neben bei, es besteht keine Gefahr das beim Umkippen jemand verletzt oder etwas beschädigt wird, da die Bahnschwellen nur 40 cm hoch sind. Auch verläuft das Kippen eher schleichend, es könnte noch Jahre dauern ... |
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