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Wohnungseingangstür

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungseingangstür innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 06.10.2011, 22:10
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Wohnungseingangstür

A. hat eine Wohnung gekauft und weil die Eingangstür schon 40 Jahre alt, verschlissen und so dünn wie eine normale Wohnungsinnentür war, kurzerhand eine neue Sicherheitstür eingebaut, die optisch von der gegenüberliegenden Wohnungstür nicht zu unterscheiden ist (vorher gab es einen Unterschied von der Farbe her, da der gegenüberliegende Eigentümer seine Tür überklebt hat, nun nicht mehr).

Jetzt hat sich ein Eigentümer an die Hausverwaltung gewand und sich beschwert, weil A. vorher keinen Beschluss eingeholt hat.

Was kann A. denn jetzt passieren? Muss er die Wohnungstür wieder entfernen? Die alte Tür ist schon entsorgt.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 10:56
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AW: Wohnungseingangstür

Zitat:
Zitat von Rosi53 Beitrag anzeigen
Was kann A. denn jetzt passieren? Muss er die Wohnungstür wieder entfernen? Die alte Tür ist schon entsorgt.
Eigentlich nichts. Die Wohnungseingangstüre ist zwar Gemeinschaftseigentum aber der Gemeinschaft ist kein Nachteil entstanden.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 10:59
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AW: Wohnungseingangstür

Aber vielleicht sollte man sich zur Vermeidung zukünftiger Schwierigkeiten mal mit den Abläufen innerhalb einer WEG auseinandersetzen. Insbesondere über notwenige Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung, Kostentragungen etc.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 22:14
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AW: Wohnungseingangstür

Hallo,
danke für die Antworten.
A. hatte wohl auch nur eine 40 Jahre alte Teilungserklärung, die man kaum lesen konnte und der Verwalter hat keine Ahnung :-).
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  #5 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 10:26
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AW: Wohnungseingangstür

Zitat:
Zitat von Rosi53 Beitrag anzeigen
A. hatte wohl auch nur eine 40 Jahre alte Teilungserklärung, die man kaum lesen konnte und der Verwalter hat keine Ahnung :-).
... das ist Gesetzeslage!
__________________
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