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Winterdienst/Schneeberäumung

Dies ist eine Diskussion zu Winterdienst/Schneeberäumung innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 15:03
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Cool Winterdienst/Schneeberäumung

Angenommen Person A besitzt ein spitzzulaufendes Eckgrundstück im Land Brandenburg.
Hinter seinem linken Zaun beginnt eine ca. 1 1/2 Meter kleine begrünte Böschung leicht nach oben verlaufend und anschließend erstreckt sich auf gesamte Länge der Grundstücksseite ein sog. Verkehrszaun (wie oft vor Schulen steht).
Dann beginnt der Gehweg, welcher bereits zum Land Berlin gehört.

Person A fragt sich nun, ob er zur Schnee- und Eisbeseitigung des Gehweges verpflichtet ist, trotz dieser baulichen Abgrenzung und der Gehweg zu Berlin gehört.
Ist A noch Anlieger im eigentlichen Sinne?

Mercy schon vorab für die Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 15:37
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AW: Winterdienst/Schneeberäumung

zur Veranschaulichung der Örtlickeit hier mal ein Google Map Link:

http://maps.google.de/maps?f=q&sourc...2,8.8,,1,12.83

Ich hoffe er funktioniert
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 16:00
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AW: Winterdienst/Schneeberäumung

Wem gehört denn das an den Weg grenzende Grundstück? Ich fürchte, er hat die Ar..karte gezogen, wenn die Stadt ihre Räumpflicht auf ihn überträgt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 16:11
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AW: Winterdienst/Schneeberäumung

Das Grundstück gehört der Person A. Um das geht es ja. Der Gehweg gehört dem Land Berlin. Das Grundstück liegt auf Brandenburger Land. Der Metallzaun bildet wohl die Bundeslandgrenze.
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Alt 23.11.2010, 17:56
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AW: Winterdienst/Schneeberäumung

Wenn die Straße einschließlich Weg in Berlin, A's Grundstück aber in Brandenburg liegt, könnte er Glück haben, dass Berliner Behörden "Ausländer" nicht belangen dürfen. Vielleicht wird das "Ausland" von Amts wegen auch als freies Feld betrachtet, so dass er nicht mit Mahnbescheiden rechnen muss.
Wenn ich dort aber mal rein zufällig im Winter vorbeikomme, hinfalle und mir die Ohren breche, wird das meinem Anwalt egal sein.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 23.11.2010, 20:58
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AW: Winterdienst/Schneeberäumung

Es heißt in den Satzungen Verkehrssicherungspflicht der Anlieger und nicht der Besitzer/Eigentümer des Gehweges.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 22:49
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AW: Winterdienst/Schneeberäumung

Und da liegt ja der Hund begraben.
Ist A denn noch Anlieger im eigentlichen Sinne. Wer oder was ist denn Anlieger?

Das Problem ist nicht mal die Ordnungsbehörde. A macht sich vielmehr sorgen darum, wenn jemand stützt und ihm an die Brieftasche will. Deshalb will A bescheid wissen.

PS: A ist auch nicht zu faul zu fegen. Aber wenn man es verhindern kann
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Alt 24.11.2010, 09:41
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AW: Winterdienst/Schneeberäumung

Zitat:
Zitat von HKB Beitrag anzeigen
Es heißt in den Satzungen Verkehrssicherungspflicht der Anlieger und nicht der Besitzer/Eigentümer des Gehweges.
Stimmt so nicht ganz. Beispielsweise ist in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Rathenow nirgendwo vom Anlieger die Rede. Es geht da um Eigentümer und Nutzungsberechtigte der erschlossenen Grundstücke, was ja aber an der Sache nichts ändert. Würde die Gemeindegrenze auf der anderen Straßenseite liegen, wäre ja auch alles klar und A eindeutig "dran".
Wenn ich mir aber auf einer Berliner Straße die Ohren breche und deshalb den Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten ausnehmen will, müsste ich sicher vor einem Berliner Gericht klagen. Das könnte nach hinten losgehen, weil der "Ausländer" A nicht belangbar ist. Glaub nicht, dass das irgendwo sauber definiert ist, man müsste wohl Beispielfälle suchen. Falls es die in Deutschland nicht gibt, hab ich noch eine viel interessantere Geografie gefunden. In Baarle-Nassau gehen sogar Staatsgrenzen durch Häuser und Grundstücke. Da sollte es schon genügend Musterfälle zu A's Sorgen gegeben haben.
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Alt 24.11.2010, 14:42
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AW: Winterdienst/Schneeberäumung

Vielleicht muß A es drauf ankommen lassen. Vielleicht muß erst jemand stürtzen und A auf Schmerzensgeld verklagen. Oder A ruft das Ordungsamt an und zeigt sich selbst an und legt gegen den Ordnungsbescheid Widerspruch ein. Dann muß sich ein Richter mit der Örtlichkeit mal auseinandersetzen
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  #10 (permalink)  
Alt 24.11.2010, 14:58
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AW: Winterdienst/Schneeberäumung

A bräuchte ja nicht unbedingt warten, bis ich komme und mir die Ohren breche. Er könnte doch mal ne Rutschbahn anlegen, eine Flasche russisches Wässerchen einehmen und ein paar Runden um den Block gehen. Da könnte er dann selbst auf die Nase fallen. Den Winterdienstpflichtigen zerrt dann schon die Krankenkasse vor den Richter.
Dann könnte A vielleicht noch als Nebenkläger gegen sich selbst auftreten. Wäre noch eine Neuheit!
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