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-wie kann A sich gegen B wehren

Dies ist eine Diskussion zu -wie kann A sich gegen B wehren innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 14:41
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-wie kann A sich gegen B wehren

A ist vor einem jahr in eine Eigentuswohnung in ein sechs Parteienhauszu eingezogen.
B fing von anfang an A zu kontrolieren.
Inzwischen nimmt es solche formen an, das B den Müll von a durchwühlt um nachzuprüfen ob dieser nun orndentlich getrennt hat.
Desweiteren wollte B durchsetzen dass A seine Wäsche nicht mehr im Trockenraum aufzuhängen, und scheiterte.
A hate bisher noch keine Klingelschild angebracht, welches B nun ohne auftrag des A erledigte.

Da dies A nicht zusagte entfernte er dies wieder, woraufhin B wiederholt ein klingelschild anbrachte.
B fängt nun an die Scheibwenwischer und spiegel am auto des A zu verstellen und regelmäßig zu klingeln, und A als unsozial zu beschimpfen.

Was kann A denn nun tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 15:32
V.I.P.
 
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AW: -wie kann A sich gegen B wehren

Zitat:
Zitat von Knopf2108 Beitrag anzeigen
Was kann A denn nun tun?
Eine Klärung mit der Hausverwaltung herbeiführen!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 23:47
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AW: -wie kann A sich gegen B wehren

Wer ist eigentlich B ?? Für wen hälkt der sich ?
Ich gehe mal schlimmstenfalls davon aus, er sei der vermietende Wohnungseigentümer; sonst hätte er noch weniger zu melden.

Es könnte dem B mal klargemacht werden, das er sich mit seinen Attitüden (Auto, Klingeln, Beschimpfen) besitzstörend verhält -> im Wiederholungsfall schriftlich kostenpflichtige Einstweilige Verfügung auf Unterlassung androhen.
Die Wäsche DARF im -- mitvermieteten ! -- Trockenraum aufgehängt werden, sonst minderungsfähiger Mangel; hat B ja nun einsehen müssen.
Das Klingelschild hat entweder dem Muster der Hausklingelanlage zu entsprechen oder darf sonst innerhalb des Schildrahmens frei gestaltet werden (aber u.U. nicht einfach kleben !). Eine offizielle Pflicht zum Anbringen eines Klingelschildes kenne ich nicht, dürfte sich aber wohl regelmäßig als selbstverständliche Nebensorgfaltspflicht aus dem Mietvertrag ergeben.

Dass Nachbarn den Müll durchwühlen und sich blockwartsartig beobachtend engagieren, ist leider noch immer nicht ausgestorben in unserem derart besonders geschundenen Rechtskreis, dennoch nicht effektiv zu verhindern.
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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