Dies ist eine Diskussion zu Widerrechtliches Betreten eines Grundstückes innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Widerrechtliches Betreten eines Grundstückes Zwischen 2 Nachbarn gibt es einen Zaun, der gleichzeitig Grundstuecksgrenze ist und dem einen Nachbarn A vollstaendig gehoert. Jetzt gibt es in diesem Zaun ein Tor, das auf das Grundstueck des Nachbarn B fuehrt. Aber auch nur auf das Grundstueck, nicht zu einem Weg oder sonstiges. Es gibt kein eingetragenes Nutzungs- oder Wegerecht. Trotzdem betritt A gelegentlich durch das Tor widerrechtlich das Grundstueck von B. Was waeren die rechtlichen Moeglichkeiten? Kann B die Entfernung des Tores verlangen? Nehmen wir an, B setzt ein Stueck Zaun vor das Tor auf seiner Seite des Grundstuecks. Waere das rechtmaessig? Kann A die Entfernung des Zauns, der sein Tor versperrt, verlangen? |
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| AW: Widerrechtliches Betreten eines Grundstückes Hallo, auch ohne Eintragung eines Wegerechtes gibt es ein sog. Notwegerecht. (Ich weiß nicht, ob diese Bundesweit einheitlich sind) Dieses regelt das betreten eines Nachbargrundstücks, wenn das Eigentum nicht anders zu erreichen ist. Z.B. wenn ein Zaun von außen gestrichen werden muss, dann darf man das natürlich, auch wenn das nur vom Nachbargrundstück aus möglich ist. Dieses Notwegerecht kann man aber nicht beliebig geltend machen, der Nachbar darf es einem zwar nicht ohne wichtigen Grund verwehren (z.B. zu große Flurschäden kurz vor einer Ernte) aber er muss es auch nicht mehr als 2, 3 Mal im Jahr dulden. Außerdem darf der Nachbar nicht das Grundstück betreten, ohne den anderen davon in Kenntnis zu setzen. Das hat aber alles nichts mit dem Tor zu tun und dazu kann ich auch nicht viel sagen. Ich denke aber nicht, dass man eine Entfernung des Tores erzwingen kann. Man kann aber sicher die Nutzung des Tores, ohne Inkenntnissetzung des Nachbarn, unterbinden. Zunächst würde ich persönlich da langsam drangehen und den Nachbarn bitten dieses Tor in Zukunft nicht mehr ohne mein Einverständnis zu begehen. Hält sich der Nachbar nicht daran, würde ich ihm eine letzte schriftliche Aufforderung zukommen lassen, mit dem Hinweis, dass ein Betreten Hausfriedensbruch darstellt und bei weiterem Zuwiederhandeln ein Anwalt eingeschaltet werden wird und diese Kosten natürlich ihm in Rechnung gestellt werden. Damit hat man, glaube ich, genügend getan, um dem Nacharn Kosten zu ersparen. Im nächsten Schritt wäre dann tatsächlich der Gang zum (Fach-)Anwalt angesagt, der eine Einstweilige Verfügung erwirken kann, und jedes einzelne Zuwiderhandeln des Nachbarn mit einer Geldstrafe belegt. (ich denke, soetwas ist dann üblich, eine Hausfriedensbruch-Klage ist dann wohl immer noch möglich) Ab man seinerseits sein Grundstück einfrieden darf und damit das Tor unbenutzbar, das weiß ich nicht, dem steht aber, meiner Meinung nach, nichts im Wege. Nur die Kosten wird man nicht dem Nachbarn zurechnen können, die trägt man selber. Mal meine persönliche Meinung zum Thema "Nachbarschaftskrieg". Ich verstehe gar nicht, warum das wohl immer wieder vorkommt und wohl auch immer derart eskaliert, dass man mit solchen "Mitteln" zuschlagen muss. [Ironie] Aber der Mensch braucht wohl den ständigen "Krieg", weil er schon immer seine Höhle verteidigen musste und wenn es keine konkrete Bedrohung gibt, weil Säbelzahntiger und Mammut ausgestorben sind, dann macht man sich eben seinen eigenen. Je häufiger ich das lese, desto mehr meine ich, ich hätte mir wohl besser ein Grundstück ohne Nachbarn gekauft ... auf dem Mond ... da sollen noch welche frei sein ... [/Ironie] Alle Angaben natürlich ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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