Dies ist eine Diskussion zu WG-Recht innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| WG-Recht wenn mehrere Leute in einer WG zusammengewürfelt werden kann es ja schon mal zu Streit kommen. Nehmen wir mal an Partei B zieht zu Partei A in eine Wohngemeinschaft (studentisch). Partei A bietet an Geschirr und Geräte in der Küche sowie im Bad mitzunutzen, Partei B stimmt zu und nach mehreren Monaten treten gebrauchsspuren an einer der Teflon-Pfannen auf (kratzer im Teflon). Daraufhin stellt Partei A die vollständige Funktionstüchtigkeit der Pfanne in Frage und bittet Partei B eben diese zu ersetzen, genauergesagt Partei A fordert den Geldgegenwert dieser Pfanne nach Quittung. Gespräche zwischen beiden Parteien sind mehrfach eskaliert, da Partei B sich weigerte den Neupreis einer 1 jahr alten Pfanne zu entrichten. Partei B erklärte sich allerdings dazu bereit eine Pfanne die gleichgut/ oder besser war, zu kaufen. Da aber Partei A das WG-Verhältniss verlassen will und zu einer anderen Partei in eine Wohngemeinschaft ziehen wird welche bereits Pfannen besitzt möchte sie einzig und allein den von ihr geforderten Geldbetrag akzeptieren. Ist es Legitim von Partei B einen gleichwertigen ersatz zu schaffen oder muss sie den von Partei A gewünschten Geldbetrag entrichten? Im Allgemeinen bestehen in diesen Fragen und anderen Fragen konkrete Ansichtsunterschiede und somit würden sich solange Partei A und B noch in der selben Wohnung befinden ständig weitere Konflikte entwickeln. Wie sieht die Rechtslage in dieser Situation aus? Grüße nightmare1119 |
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| AW: WG-Recht Zitat:
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| AW: WG-Recht Nehmen wir an das nachdem B zugezogen is die überwiegende Pfannennutzung von b war. Da A ab diesem zeitpunkt meistenteils bei ihrem Partner war, und dort gekocht hat. |
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| AW: WG-Recht okay, dann kann man so rein menschlich davon ausgehen, dass es wohl tatsächlich b war, die die pfanne verkratzt hat... die nächste frage, die sich stellt ist, ob die kratzer auf normale benutzung zurückzuführen sind oder ob die pfanne halt unsachgemäß behandelt wurde. bei ersterem sollte man die gesetzliche gewährleistung des händlers in anspruch zu nehmen (wenn die pfanne noch keine zwei jahre alt ist). wenn wir von letzerem ausgehen, hat a tatsächlich anspruch auf schadenersatz. sie kann aber nicht eine komplett neue pfanne verlangen, sondern nur den zeitwert... wenn b zahlt, kann b die verkratze pfanne übrigens behalten... ich denke, das ist weniger ein juristischen problem, als eher ein menschliches. leute, die teure pfannen besitzen, sind damit häufig sehr penibel und haben kein verständnis für andere, die da halt "normal weg" drin rumkratzen. sie sind dann halt sauer, wenn was "kaputt" ist. man sollte sich auf eine zahlung einigen. zusammenleben bringt immer solche probleme mit sich und da prallen unterschiedliche ansichten aus unterschiedlichen perspektiven aufeinander. c'est la vie... |
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| AW: WG-Recht Das hat mit Nachbarrecht nichts zu tun. Dennoch: A sollte sich mit dem Zeitwertangebot von B zufrieden geben oder klagen! Vielleicht wird in deren Zuge der BGH irgendwann einmal einen Grundsatz-Pfannenbeschluss fällen.
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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