Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

wer ersetzt Grenzmauer?

Dies ist eine Diskussion zu wer ersetzt Grenzmauer? innerhalb des Forums Nachbarrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By lumpi_muc

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 11:12
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 32
Keine Wertung, Jozibo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jozibo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jozibo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jozibo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jozibo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jozibo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jozibo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jozibo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jozibo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jozibo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
wer ersetzt Grenzmauer?

Hallo,

in einer Reihenhaussiedlung sind die einzelnen Grundstücke durch eine Mauer abgetrennt,

Hypothetisch:
Eine Mauer wird baufällig und muss erneuert werden. Wer übernimmt die Kosten? (Im Lande Bremen)
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 12:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: wer ersetzt Grenzmauer?

Wenn sie auf der Grenze steht, beide!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 14:48
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 31
Keine Wertung, lumpi_muc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lumpi_muc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lumpi_muc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lumpi_muc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lumpi_muc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lumpi_muc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lumpi_muc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lumpi_muc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lumpi_muc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lumpi_muc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: wer ersetzt Grenzmauer?

Hallo,

http://dejure.org/gesetze/BGB/921.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/922.html

Selbsterklärend geschrieben.

Viele Grüße

Lumpi
Casa likes this.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 11:06
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: wer ersetzt Grenzmauer?

Zitat:
Zitat von Jozibo Beitrag anzeigen
Wer übernimmt die Kosten? (Im Lande Bremen)
Üblicherweise ist die "Zuständigkeit" für die "Grundstückseinfriedung" im Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes geregelt; ich vermute mal, daß das in Bremen genauso ist.

Das Nachbarschaftsrecht legt dann genau fest, für welche zwei Grundstücksseiten jeweils wer zuständig ist, das sieht dann so aus wie zum Beispiel in Berlin:

§ 21 Einfriedungspflicht

Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:

Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße liegen, so hat jeder Grundstückseigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
a) Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße aus betrachtet rechts liegt.
b) Liegt ein Grundstück zwischen zwei Straßen, so ist dasjenige Grundstück rechtes Nachbargrundstück, welches von derjenigen Straße aus betrachtet rechts liegt, an der sich der Haupteingang des Grundstücks befindet. Ist ein Haupteingang nicht feststellbar, so hat der Grundstückseigentümer auf Verlangen des Nachbarn zu bestimmen, welche Straße als diejenige Straße gelten soll, an der sich der Haupteingang befindet; § 264 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend. Durch Verlegung des Haupteinganges wird die Einfriedungspflicht ohne Zustimmung des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks nicht verändert.
c) Für Eckgrundstücke gilt Buchstabe a ohne Rücksicht auf die Lage des Haupteinganges.
Als Straßen gelten auch Wege, wenn solche an Stelle von Straßen für die Lage von Grundstücken maßgeblich sind.
Wenn an einer Grenze beide Nachbarn einzufrieden haben, so haben sie gemeinsam einzufrieden.
An Grenzen, für die durch Nummer 1 keine Einfriedungspflicht begründet wird, insbesondere an beiderseits rückwärtigen Grenzen, ist gemeinsam einzufrieden.

§ 22 Ausnahmen von der Einfriedungspflicht

(1) Eine Einfriedungspflicht besteht nicht, wenn und soweit die Grenze mit Gebäuden besetzt ist oder Einfriedungen nicht ortsüblich sind.

(2) Eine Einfriedungspflicht besteht ferner nicht für Grenzen zwischen Grundstücken und den an sie angrenzenden Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und Gewässern.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 11:07
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: wer ersetzt Grenzmauer?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Wenn sie auf der Grenze steht, beide!
Nein. Derjenige, der laut Nachbarschaftsrecht jeweils zuständig ist.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 11:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: wer ersetzt Grenzmauer?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Nein. Derjenige, der laut Nachbarschaftsrecht jeweils zuständig ist.
Ich halte das BGB für zuständig: http://dejure.org/gesetze/BGB/922.html
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 15:52
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: wer ersetzt Grenzmauer?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Nein. Derjenige, der laut Nachbarschaftsrecht jeweils zuständig ist.
Ich halte das BGB für zuständig: http://dejure.org/gesetze/BGB/922.html
Nein, das ist ein Irrtum (wie jeder Hausbesitzer früher oder später mal lernt...).

Zuständig ist hier das Nachbarschaftsrecht. Das ist auch logisch, denn hier werden keine Einrichtungen "gemeinschaftlich" genutzt, sondern es wird entsprechend den Vorschriften des Nachbarschaftsrechts der Pflicht gefolgt, eine Grenzbefriedung zu errichten. Insofern geht hier das Nachbarschaftsrecht vor, weil es eine gesetzliche Pflicht des Grundstückseigentümers begründet.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 09:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: wer ersetzt Grenzmauer?

Aber lieber Tom, worüber wollen wir denn hier diskutieren? Bremen hat, genau wie Hamburg, doch gar kein separates Nachbarschaftsrechtsgesetz!
Deshalb möchte ich, bei aller mir angeborenen Bescheidenheit, auf der Richtigkeit meiner Antworten bestehen!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Marode Grenzmauer Nachbarrecht 29.07.2011 12:20
Umbau an Grenzmauer Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 06.06.2007 16:52
Grenzmauer Baurecht 05.06.2006 13:37
Grenzmauer Nachbarrecht 10.03.2005 15:11
**Streitfall Grenzmauer** Nachbarrecht 09.02.2005 16:23





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Nachbarrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN