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Wem gehört die Einfahrt ?

Dies ist eine Diskussion zu Wem gehört die Einfahrt ? innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 03.05.2011, 11:04
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Wem gehört die Einfahrt ?

An einen Haus mit 3 Mietparteien mit Mieter A, B und C steht eine Garage die Mieter A nutzt und auch an Vermieter V sagen wir € 50 monatlich dafür bezahlt.

Die Einfahrt zu Garage sind ca 40 Meter also im Prinzip noch Luft und zwei weitere Autos vor der Garage parken zu lassen. Muss Mieter A das dulden das Mierter B oder C dort parken , wohl nicht, weil die Einfahrt ja freigehalten werden muss , was ist aber wenn A sich ein zweites Auto anschafft und vor der Garage parkt wie verhält es sich hier ?

Geändert von Hatthatthatt (03.05.2011 um 12:30 Uhr).
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Alt 03.05.2011, 15:25
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AW: Wem gehört die Einfahrt ?

Zur Mietsache gehört nur die Garage, nicht der Platz davor! Natürlich darf sie auch von niemandem zugestellt werden!
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