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Wegerecht/Nutzungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Wegerecht/Nutzungsrecht innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 01.06.2011, 08:55
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Exclamation Wegerecht/Nutzungsrecht

Folgender Fall

Familie Anton besitzt eine Scheune mit zwei Scheunentoren.
Frau Berta besitzt das dahinter liegende Haus.
Familie Cesar hat die Scheune von Familie Anton gemietet/gepachtet.
Frau Berta verstierbt und Familie Dora kauft das Haus.

Frau Berta hatte nie ein Auto, daher störte es sie nie wenn Familie Cesar das Scheunen Tor auf ihr Grundstück nutzte.
Familie Dora besitzt ein Auto und hat keinen Autostellplatz, also nutzt sie die Abstellmöglichkeit vor dem Tor der Scheune aber auf ihren Grundstück.
Folgender Streitpunkt entstand.
Familie Cesar klingelt wütend an der Tür, und schreit Familie Dora an, sie solle das Auto wegfahren es sei ihre Ausfahrt. Und Familie Dora habe nicht das Recht ihr Auto dort zu parken, auch wenn sie zu Hause sind, um es bei Bedarf es wegzufahren. Familie Dora ist wütend, weil sie sagen, dass die Scheune zwei große Tore hat, einmal eins das auf das Grundstück der Familie Dora und dann auf die Straße geht und ein Tor das direckt auf die Straße führt, ohne das man zuerst auf ein anderes Grundstück muss.

Darf Familie Dora ihr Auto auf ihrem Grundstück vor dem Garagentor nutzen?
Darf Familie Cesar immer uneingescgrängt das Grundstück der Damilie Dora als durchfahrt nutzen?

Wer Darf wie das Grundstück der Familie Dora tatsächlich nutzen?
Welche Rechte hat Familie Cesar?
Welche Rechte hat Familie Dora?

Bitte für den Laien verständliche Erklärungen, danke!

Folgendes Bild zur Veranschalichung:
Rot Grundstück Familie Dora
Grün Grundstück Familie Anton (Scheune verpachtet/vermietet an Familie Cesar)
Gelb Scheunentore

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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 10:48
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AW: Wegerecht/Nutzungsrecht

Der, dem das Grundstück gehört, darf es relativ beliebig nutzen, es sei denn es gäbe ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht oder ein Notwegerecht. Dann müsste die Zufahrt freigehalten sein.
War das die Frage?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 12:54
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AW: Wegerecht/Nutzungsrecht

Zitat:
darf es relativ beliebig nutzen
Was genau bedeutet relativ?

Nein es besteht kein ein Notwegerecht, da die Scheune über zwei Tore verfügt.

Die Verkäufer (Erben der Verstorbenen Frau Berta)
erwähnten beim Kauf nichts von einem Grundbucheintrag.

Wie findet man heraus ob es dort einen Eitrag gibt?

Sollte kein Grundbucheintrag vorhanden sein, kann die Familie Dora der Familie Cesar künftig verbieten, das Scheunentor das zum Grundstück der Familie Dora führt zu benutzen?

Es sind ja zwei Tore wie im Bild angezeigt, vorhanden.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 13:11
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AW: Wegerecht/Nutzungsrecht

Zitat:
Zitat von nicoletta Beitrag anzeigen
Was genau bedeutet relativ?
Es bestehen keine baurechtliche Beschränkungen. (War allgemein gemeint.)
Zitat:
Die Verkäufer (Erben der Verstorbenen Frau Berta)
erwähnten beim Kauf nichts von einem Grundbucheintrag.
Solche werden üblicherweise im Kaufvertr. aufgeführt, der Notar weist darauf hin.
Zitat:
Wie findet man heraus ob es dort einen Eitrag gibt?
Durch Einsicht beim Grundbuchamt (Grundbuchauszug Abt. II).
Ich finde das Ganze nicht sehr klar (komme mit der Skizze nicht zurecht). Ein Fachanwalt vor Ort könnte das besser klären.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.06.2011, 10:45
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AW: Wegerecht/Nutzungsrecht

Die Skizze ist aus der Vogelperspektive.
Wie es in etwa einem Katasterauszug entspricht.

Dunkelrot ist das Haus der Familie Dora.
hellrot ist das Grundstück der Familie Dora.
Was so aussieht wie ein hellrotes Dreick, ist der berreits beschriebene Stellplatz, auf dieser Stelle kann genau ein PKW stehen.

Dunkelgrün ist die Scheune der Familie Anton.(Die Scheune ist vermitet/verpachtet an Familie Cesar)
Hellgrün ist das Grundstück der Familie Anton.
Die gelben Vierecke sollen die Scheunentore drastellen.(Natürlich sieht man die normaler Weise nicht aus Vogelperspektive)

Das Grauweise ist die Straße, die durch den Ort führt.

Ich hoffe das hilft ein bisschen weiter.



Achja vor 60 Jahren war das ein Grunstück. Und wurde damals in zwei Teilen verkauft. Frau Berta kaufte das Haus und das linke Grundstück, Familie Anton kaufte die Scheune und das Rechte Grundstück.
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