Dies ist eine Diskussion zu Wegerecht/Nutzungsrecht innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| AW: Wegerecht/Nutzungsrecht Der, dem das Grundstück gehört, darf es relativ beliebig nutzen, es sei denn es gäbe ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht oder ein Notwegerecht. Dann müsste die Zufahrt freigehalten sein. War das die Frage? |
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| AW: Wegerecht/Nutzungsrecht Zitat:
Nein es besteht kein ein Notwegerecht, da die Scheune über zwei Tore verfügt. Die Verkäufer (Erben der Verstorbenen Frau Berta) erwähnten beim Kauf nichts von einem Grundbucheintrag. Wie findet man heraus ob es dort einen Eitrag gibt? Sollte kein Grundbucheintrag vorhanden sein, kann die Familie Dora der Familie Cesar künftig verbieten, das Scheunentor das zum Grundstück der Familie Dora führt zu benutzen? Es sind ja zwei Tore wie im Bild angezeigt, vorhanden. |
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| AW: Wegerecht/Nutzungsrecht Es bestehen keine baurechtliche Beschränkungen. (War allgemein gemeint.) Zitat:
Zitat:
Ich finde das Ganze nicht sehr klar (komme mit der Skizze nicht zurecht). Ein Fachanwalt vor Ort könnte das besser klären. |
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| AW: Wegerecht/Nutzungsrecht Die Skizze ist aus der Vogelperspektive. Wie es in etwa einem Katasterauszug entspricht. Dunkelrot ist das Haus der Familie Dora. hellrot ist das Grundstück der Familie Dora. Was so aussieht wie ein hellrotes Dreick, ist der berreits beschriebene Stellplatz, auf dieser Stelle kann genau ein PKW stehen. Dunkelgrün ist die Scheune der Familie Anton.(Die Scheune ist vermitet/verpachtet an Familie Cesar) Hellgrün ist das Grundstück der Familie Anton. Die gelben Vierecke sollen die Scheunentore drastellen.(Natürlich sieht man die normaler Weise nicht aus Vogelperspektive) Das Grauweise ist die Straße, die durch den Ort führt. Ich hoffe das hilft ein bisschen weiter. ![]() Achja vor 60 Jahren war das ein Grunstück. Und wurde damals in zwei Teilen verkauft. Frau Berta kaufte das Haus und das linke Grundstück, Familie Anton kaufte die Scheune und das Rechte Grundstück. |
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