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Wegerecht blockiert und zugewachsen

Dies ist eine Diskussion zu Wegerecht blockiert und zugewachsen innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 10.08.2011, 06:35
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Wegerecht blockiert und zugewachsen

Eigentümer A und B wohnen in zwei Häusern nebeneinander, getrennt durch eine Auffahrt. Bei A ist im Grundbuch für diese Auffahrt ein gemeinsames Fahr- und Wegerecht eingetragen, bei B lt. dessen Aussage nur ein Wegerecht.
B lagert in der Auffahrt seine Baumaterialen, die anfangs in Absprache dort gelagert wurden - zunächst ein kleiner Sandhaufen, mittlerweile ein großer Sand,-Kies,-Schutthaufen. Die Absprache erfolgte vor zwei Jahren und wurde als kurzfristig betitelt. Ebenso lässt B seine Hecke an der Auffahrt mittlerweile so breit wachsen, das eine Durchfahrt mit einem PKW nicht mehr möglich wäre. Nette Hinweise darauf die Hecke "mal wieder in Form zu bringen" werden ignoriert. A möchte gerne (im Falle eines Winters wie letztes Jahr) seinen PKW in seiner Garage parken, was eigentlich eine Ausnahme wäre aber aufgrund der Platzbeanspruchung von B momentan gar nicht möglich ist. Welche Möglichkeiten hätte A?
Zweite Variante:
A und B haben im Einvernehmen einen Zaun auf der Grundstücksgrenze errichtet. A hat Material beschafft, bezahlt und verbaut. B setzt Koniferen direkt an den Zaun, diese arbeiten sich auch auf der Seite von A durch den Zaun, der mittlerweile durch den Druck unschöne Beulen wirft. Wer ist für den Schnitt und die Entsorgung verantwortlich? Koniferen wurden nicht auf beidseitigem Wunsch gepflanzt.
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Alt 10.08.2011, 10:36
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AW: Wegerecht blockiert und zugewachsen

Wer ist denn Eigentümer des "belasteten" Grundstücks (Auffahrt)?
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 10:38
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AW: Wegerecht blockiert und zugewachsen

Die Auffahrt ist zu jeweils 50% Eigentum, jedoch mit Geh/Fahrrecht im Grundbuch.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 11:34
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AW: Wegerecht blockiert und zugewachsen

Die gemeinsame Zufahrt ist freizuhalten! B kann A auffordern, seine Hecke so zu beschneiden, dass der Weg auch nutzbar ist. Tut er das nicht, kann A zur Selbsthilfe (auf Kosten des B) schreiten!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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