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Wegerecht

Dies ist eine Diskussion zu Wegerecht innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 18:29
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Wegerecht

Mal angenommen die Bewohner des Hauses X haben ein Wegerecht über das Grundstück des Nachbarn N, um zu ihren Wohnungen zu gelangen und es befindet sich auch in dem Haus X ein Gastronomiebetrieb der über einen seperaten Lieferanteneingang verfügt, aber nur über das Grundstück von N sich beliefern lässt, bzw sich selbst beliefert. Muss N diese Lieferungen über sein Grundstück dulden (welche auch mit Schmutz verbunden sind, da das Küchenpersonal mit fettigen Schuhen zum entladen der Lieferungen über sein Grundstück läuft).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.08.2010, 11:48
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AW: Wegerecht

Ja, wenn das Wegerecht zu Gunsten der Parzelle X eingetragen ist!
Die Reinigungspflicht obliegt eh dem Berechtigten wenn er alleiniger Nutzer ist. Wie sonst soll denn geliefert werden? - Per Hubschrauber?
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  #3 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 11:14
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AW: Wegerecht

Vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt: in diesem fingierten Fall haben die Bewohner der Parzelle X ein Wegerecht und auch die Angestellten des Gastronomiebetriebes, da sich der Hauseingang auf dem Grundstück von N befindet. Jedoch befindet sich der separate Lieferanteneingang auf der anderen Seite des Gebäude X und hat mit N somit nichts zu tun. Der Hauseigentümer von X hat diesen extra bauen lassen, damit nicht über das Grundstück von N geliefert werden muss.
Muss N nun diese Lieferungen dulden?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 11:17
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AW: Wegerecht

Vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt: in diesem fingierten Fall haben die Bewohner der Parzelle X ein Wegerecht und auch die Angestellten des Gastronomiebetriebes, da sich der Hauseingang auf dem Grundstück von N befindet. Jedoch befindet sich der separate Lieferanteneingang auf der anderen Seite des Gebäude X und hat mit N somit nichts zu tun. Der Hauseigentümer von X hat diesen extra bauen lassen, damit nicht über das Grundstück von N geliefert werden muss.
Muss N nun diese Lieferungen dulden?
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  #5 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 12:22
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AW: Wegerecht

Es kommt auf den genauen Wortlaut bei der Wegerechtsbestellung an!
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