Dies ist eine Diskussion zu Wann verliert man ein gerichtlich festgestelltes Notwegerecht innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Wann verliert man ein gerichtlich festgestelltes Notwegerecht Das Notwegerecht nach 917 BGB wird damit begründet, dass keine "Alternative" zur öffentlichen Straße vorhanden sein darf. Mal angenommen, durch ein Gericht wurde ein Notwegerecht anerkannt. Nun besteht aber die Möglichkeit, einen neuen Weg "von einer anderen Seite" herzustellen. Dazu müssen jedoch erst Baulasten oder Grunddienstbarkeiten eingetragen werden. Jetzt die Frage: Ab welchem Zeitpunkt könnte man das Notwegerecht verlieren - Erst mit tatsächlicher Herstellung des Weges - Bereits mit Eintragung der Rechte? Bereits mit Eintragung der Rechte ist tatsächlich noch kein Weg vorhanden, der auch tatsächlich benutzt werden kann. Somit dürfte das Notwegerecht erst zu dem Zeitpunkt nicht mehr greifen, wenn der Weg tatsächlich hergestellt ist, oder? |
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