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Vom Winde verwehte Blätter ...

Dies ist eine Diskussion zu Vom Winde verwehte Blätter ... innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 20:11
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Vom Winde verwehte Blätter ...

Hallo !

wie wäre das in der Praxis, Nachbar A hat einen Steingarten, Nachbar B Natur wie zB. Weinreben auf seinem Grundstück hochrankeln, Rhododendron, Rosen.

Nun wo die Blätter fallen und der Wind diese auch vor Nachbars Tür weht regte sich A sehr auf, über die herbstliche Bescherung.

Wie wäre das rechtlich (in NRW), muß man verhindern, das Blätter das eigene Grundstück verlassen ?

Gruß
vom Blatt
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  #2 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 21:21
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AW: Vom Winde verwehte Blätter ...



immer diese steinwüstenheinis.... (unter uns: meine nachbarn saugen ihren kompletten garten. )

nein, man muss weder in nrw noch sonstwo dafür sorgen, dass fallendes laub das grundstück nicht verlässt.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 11:18
V.I.P.
 
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AW: Vom Winde verwehte Blätter ...

Das "angewehte" Laub gehört dem, auf dessen Grundstück es landet! Der muss es selbst entfernen!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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