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Verletzung der Privatsphäre

Dies ist eine Diskussion zu Verletzung der Privatsphäre innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 06.09.2010, 18:58
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Verletzung der Privatsphäre

Angenommen Person A hat ein Haus inklusive Garten. Nachbar B, dessen Grundstück genau an den Garten von A angrenzt, hat eine Überwachungskamera an seinem Haus angebracht. Das Haus von B ist ca 20 Meter vom Grundstück von A entfernt. Die Kamera von B ist so montiert, dass sie Aufnahmen des Gartens von A macht.
B hat gegenüber A erwähnt, das es sich um eine Nachtsichtkamera handelt.
Ist dies zulässig und wie kann dies festgestellt werden?

Problem: Eine Nachtsichtkamera hat eine begrenzte Reichweite
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  #2 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 11:15
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AW: Verletzung der Privatsphäre

Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Kamera das Grundstück des Nachbarn "einsehen" kann, muss sie, auf Verlangen, entfernt werden!
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 11:45
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AW: Verletzung der Privatsphäre

Zitat:
Zitat von Wichita Beitrag anzeigen
Eine Nachtsichtkamera hat eine begrenzte Reichweite
Oh, je nach Qualität kann sie ohne weiteres 20-30 Meter weit leuchten, vom Tag ganz zu schweigen. Man darf nicht vergessen, dass nicht nur die eingebauten Infrarotleuchten, sondern beispielsweise auch der Mond oder Straßenlampen ein ausreichendes Licht liefern.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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