Dies ist eine Diskussion zu Terror durch Nachbarn innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Terror durch Nachbarn ich hätte da mal eine relativ dringliche Frage. Folgender Sachverhalt/Sachverhalte: Angenommen, Person A (M, Single, berufstätig im HomeOffice) zieht in eine Mietwohnung. Alles wunderbar, keinerlei Probleme in den ersten 5 Monaten. Weiter angenommen, eine Person B (M, arbeitslos, laut einigen Nachbarn Alkoholiker, der Mieter der Wohnung unter A) spricht A irgendwann spontan und aus dem Nichts heraus im Fahrstuhl an mit der Frage, ob A über ihr wohne. A bejaht dies, wundert sich nur kurz. Die beiden Personen begegnen sich daraufhin wochenlang wieder nicht. Und nun (ca. 2 Monate später) ist Person A gerade zu Fuß auf dem Heimweg vom Einkaufen. Person B kommt ihr entgegen, wobei A schont ahnt, was da auf sie zukommt (weil B Gehgeschwindigkeit erhöht, aggressiv guckt, und die eigenartige Frage aus dem Fahrstuhl noch präsent ist), baut sich vor A auf, packt A am Kragen, stößt Sätze aus wie "Lass die Sch... sein..". A antwortet mit der Frage, was denn gemeint sei, worauf keine Erklärung kommt; Person B geht vom Packen am Kragen zum Würgen am Hals über, drängt A vom Fußweg in Richtung Fahrbahn und zur Hälfte auf diese, sodass ein PKW ausweichen muss, schlägt A mit der Faust ins Gesicht (Schlag kann abgewehrt werden, hätte aber durchaus ernsthafte Verletzungen verursachen können, da sehr heftig). Wäre der PKW nicht ausgewichen, wäre es zudem für A extrem brenzlig geworden. A kann sich nach dem abgewehrten Faustschlag losreißen und flüchten. Anzeige wird erstattet wegen Körperverletzung, Staatsanwaltschaft macht gef. Körperverletzung daraus, Gerichtsverfahren terminiert. Angenommen, nach diesem Vorfall brüllt Person B mehrmals täglich aus dem Fenster "Noch einmal Junge...!", "Lass die Sch... sein!", "Halt die Fresse!" etc. pp., hämmere des Nachts zwischen 24 und 03 Uhr morgens auf Möbeln, Wänden und Co. herum, sodass an Schlaf nun mittlerweile seit über 1 Monat nicht zu denken ist. Das Brüllen bei Tag bestätigen direkte Nachbarn, nachts hören sie den Lärm aufgrund der Lage ihrer Schlafzimmer nicht. 3 Wochen vor der Gerichtsverhandlung wegen o.g. Anzeige verlässt Person A Sonntags Nachmittags eine Bäckerei und macht sich zu Fuß auf den Heimweg, sieht Person B in einem PKW (Person C am Steuer) auf sich zukommen. Der PKW fährt spontan auf eine Parkbucht direkt am Gehweg, hält abrupt an, beider Personen stürmen aus dem Fahrzeug und auf A zu, mit Ausrufen wie "Du kommst jetzt hier hin...!". Person B wirkt sehr aggressiv, weshalb A sich gegen den Versuch eins Gesprächs entscheidet, zurück in die Bäckerei läuft und dort bittet, die Polizei zu rufen. Der einzig weitere Anwesende Kunde will der Bitte nachkommen. Mittlerweile haben B und C die Bäckerei erreicht, stehe am Eingang und hindern A daran, diese wieder zu verlassen. B keifft den Gast aggressiv an: "Wann du die Polizei rufst, entscheide ich...!", woraufhin dieser sinngemäß mit "Jetzt erst recht." antwortet. Person C drängt, wohl aufgrund der anwesenden Zeugen (außer dem Gast ist noch eine Mitarbeiterin anwesend) Person B zurück zum PKW, Gast steigt ebenfalls in den seinen und fährt davon (Polizei wurde nicht gerufen). Person A geht zügig an B und C vorbei, wobei C u.A. folgende Sätze von sich gibt: "Du kannst so viele Anzeigen wegen Körperverletzung machen, wie du willst; das bringt garnichts...!" und "Was du da mit meinem Bruder machst, ist Psychoterror." B und C steigen ein und fahren von dannen, A geht Heim, alarmiert erneut die Polizei, erstattet bei den anrückenden Beamtem in Anbetracht der kommenden Gerichtsverhandlung Anzeige wegen Nötigung. Der tägliche, und besonders der nächtliche Lärm, der ohne viel Phantasie als Absicht auszumachen ist, nehmen noch weiter zu. Mittlerweile leidet Person A und extremem Schlafmangel, verlässt aus Angst vor weiteren Attacken ungern das Haus und leidet unter der Dauerbelastung. Ordnungsamt oder Polizei zu verständigen ist aussichtlos, da die Klopf- und Trommel- Attacken meist nur ca. 5-10 Minuten andauern, sodass man gerade Zeit hat, bis zur nächsten Attacke einzuschlafen. Die direkten Nachbarn bestätigen Person A, dass von ihr keinerlei Lärm, Radau oder Ähnliches ausgeht. Der Gerichtstermin wurde unterdessen verschoben, da wohl die 2 Anzeige noch mit einfließen soll. ------------- So, genug des Konjunktivs. Meine Fragen könnt Ihr Euch ja sicher denken - hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen gemacht? Was gibt es für Möglichkeiten, besonders die Lärm-Geschichte (Nötigung?!) allmählich dann doch mal zu beenden? Die Hausverwaltung kann nichts unternehmen, da Person B zur Miete wohnt; Eigentümer ist mir nicht bekannt.Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn irgendwer eine blitzartige und geniale Idee hätte |
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| AW: Terror durch Nachbarn Hier handelt es sich um eine schwerwiegende Störung des Hausfriedens bei der die Verwaltung/Eigentümer einschreiten muss. A könnte die Miete mindern!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Terror durch Nachbarn Jedes Mal, wenn nachts wieder der Lärm ertönt, die Polizei rufen mit der Bitte, Zivilstreifen vorbeizuschicken, da davon auszugehen ist, dass das Mitglied der Unterschicht in der Wohnung unter A die Straße beobachtet, ob ein Streifenwagen vorfährt. Dann würde sicher der Lärm verstummen. Wenn die Ordnungshüter vor Ort sind und die nächtliche Ruhestörung bestätigen, sie bitten, die Tagebuchnummern zu nennen bzw. zwecks weiterer juristischer Schritte nachzureichen. Die Herren und Damen sind in solchen Fällen sehr kooperativ (eigene Erfahrung). Dann mit den Tagebuchnummern inkl. Datum und Uhrzeit als Nachweis die Miete entsprechend mindern. Die Hausverwaltung/Eigentümer werden sich dann entsprechend an die Verursacher wenden und mit passenden Konsequenzen drohen. |
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| AW: Terror durch Nachbarn Zitat:
ich würde anbetracht der schwere der angelegenheit sofort eine anwältin einschalten, die zunächst mal der hausverwaltung/eigentümerin druck macht, dass die endlich reagieren! da muss ne schnelle lösung her. da kann man nicht noch monate mit zubringen, das geht massiv auf die gesundheit. dass man angängt sich nicht mehr vor die tür zu trauen, muss gehandelt werden. das is ne psychische belastungsreaktion. es könnte auch überlegt werden, ob die vermieterin, solange der "untermieter" noch wohnt, ein hotel für den betroffenen zahlen muss. das könnte aber bisschen kühn sein, da braucht man wirklich ne anwältin dafür. sofern nicht direkt reagiert wird, sollte das ein grund für ne fristlose kündigung sein. umzugskosten muss die vermieterin dann tragen. (bzw. bin mir nicht sicher, wer denn nun, da es sich um eigentumswohnungen handelt.) da wird aber ne anwältin mehr zu sagen können. also: nicht lange fackeln, anwältin nehmen. würde so was in der realität vorkommen, würd ich mal viel glück wünschen. |
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| lärm, nachbar, nachbarschaftsstreit, terror |
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