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Stützmauer nach Grundstücksanhebung aufgrund Bebauungsplan

Dies ist eine Diskussion zu Stützmauer nach Grundstücksanhebung aufgrund Bebauungsplan innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 14.09.2011, 09:23
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Stützmauer nach Grundstücksanhebung aufgrund Bebauungsplan

Hallo,

ich habe eine Frage zum Verhältnis von bebauungsplanerischen Pflichten und den nachbarrechtlichen Konsequenzen:

Das ganze spielt in Hessen. Die Grundstücke der Nachbarn G und S liegen an der ohne Gefälle verlaufenden P-Straße. Die Grundstücke selbst haben ein leichtes Gefälle (auf 15 m länge ca. 1.20 m Höhendifferenz. Das Grundstück von S ist ein Randgrundstück, an der einen Seite grenzt es an den Nachbarn G, an der anderen Seite verläuft die Q-Straße, die dasselbe Gefälle hat wie die beiden Grundstücke. An das Grundstück des G grenzen mehrere weitere Grundstücke an mit derselben Situation.

Der Bebauungsplan schreibt grundsätzlich vor, dass alle Grundstücke auf das Höhenniveau der anliegenden P-Straße (Bezugspunkt für beide Grundstücke) anmodelliert werden müssen, die Grundstücke sollen eben sein. Dies macht G auch.

Für Randgrundstücke, die an einer weiteren Straße liegen, sieht der Bebauungsplan vor, dass diese grundsätzlich ebenso an das Niveau der Bezugsstraße (hier also P-Straße) anmodelliert werden; allerdings dürfen Eigentümer von Randgrundstücken ausnahmsweise auch das mittlere Niveau der querenden Straße wählen. Hierfür entscheidet sich nun S - wodurch es zwischen den Grundstücken von G und S zu einer Höhendifferenz von ca. 60 cm kommt.

Beide Nachbarn verhalten sich also entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans, wobei G ohnehin keine Alternative bleibt. G muss nach hinten wegen der entstehenden 1.20 m Höhendifferenz eine Winkelsteinmauer setzen. G möchte jetzt mit S eine Lösung wegen der Grundstücksgrenze finden und schlägt vor, dass beide jeweils 30 cm böschen, damit man keine Mauer errichten muss. An einer Mauer ist S zwar auch nicht interessiert (wegen der Optik, er muss ja drauf schauen ...), aber S stellt sich auf den Standpunkt, dass das alles ganz allein das Problem des G ist: Er soll entweder die 60 cm auf seinem Grundstück böschen oder selbst auf seinem Grunstück eine Stützmauer bauen.

G meint, dass dies zumindest zu gleichen Teilen von G und S gelöst werden muss: Der B-Plan sieht die Geländeanhebung zwingend vor, und daran haben sich im Wohngebiet auch alle anderen Nachbarn von Grenzgrundstücken gehalten. Nur S macht von der Ausnahme Gebrauch. Die Situation sei anders als im Fall einer Geländeanhebung, die ein Grundstückseigentümer auf eigenen Wunsch hin vornimmt. G hätte bereits durch die Anhebung des Geländes und die hintere Stützmauer erhebliche Mehrkosten gehabt.

Zudem meint G, dass nicht allein mit dem natürlichen Verlauf des Geländes argumentiert werden könne, denn der B-Plan sieht ja ausdrücklich vor, dass dieser Geländeverlauf zu ändern ist. S, der nach G sein Grundstück bebaut, findet deshalb mit dem Grundstück von G eine Situation vor, an die er sich anzupassen habe. Deshalb meint G, man könne sogar argumentieren, dass die Stützmauer allein Sache des S sei.

Muss G auf eigene Kosten auf seinem Grundstück eine Stützmauer errichten? - oder muss S diese Mauer bei sich errichten? - oder müssen A und B sich die Kosten teilen, und die Mauer steht auf der Grenze?

Gruß

Aurelian
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nachbarrecht, stützmauer

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