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Streuobstwiesen im Landschaftsschutzgebiet - muss auf Nachbargrundstück gelangtes Schnittgut entfernt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Streuobstwiesen im Landschaftsschutzgebiet - muss auf Nachbargrundstück gelangtes Schnittgut entfernt werden? innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 22.06.2011, 10:09
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Streuobstwiesen im Landschaftsschutzgebiet - muss auf Nachbargrundstück gelangtes Schnittgut entfernt werden?

Hallo! Zu folgendem Problem habe ich (nach gründlicher Recherche!) keine Antwort gefunden:

2 benachbarte Grundstücke A und B liegen in einem Landschaftsschutzgebiet. Bei den Grundstücken handelt es sich jeweils um eine Streuobstwiese. Der Besitzer des Grundstücks A mäht seinen Rasen regelmäßig (etwa alle 2 Wochen) mit einem Aufsitzmäher, so dass die Wiese eher wie ein gepflegter Rasen aussieht. Der Besitzer des Grundstücks B mäht dagegen nur wenige Male im Jahr (wie es aus ökologischen Gründen typischerweise für Streuobstwiesen empfohlen wird) mit einem herkömmlichen Rasenmäher mit seitlichem Schnittgutauswurf. Beim Mähen des Grundstücks B gelangt ein gewisser Teil des Schnittguts durch den seitlichen Auswurf auf das Grundstück A. Gibt es rechtliche Grundlagen, aufgrund derer der Besitzer des Grundstücks A das Entfernen des Schnittguts vom Besitzer des Grundstücks B verlangen kann?

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grundstück, landschaftsschutzgebiet, rasenmähen, schnittgut

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