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Streit wg. Bäumen und sichtschutz

Dies ist eine Diskussion zu Streit wg. Bäumen und sichtschutz innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 27.09.2010, 15:16
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Question Streit wg. Bäumen und sichtschutz

Mal Angenommen nachbar A hat in seinem Garten in Schleswig-Holstein, seit den 60ger Jahren Fliederbäume stehten. Diese wurden damals ohne Grenzabstand gepflanzt und haben nun eine höhe von ca. 4m.
Desweiteren erneuerte Nachbar A seienen Sichtschutzzaun ( 1,80m hoch, gleiches Maß + aussehen wie vorher) der ebenfalls seit 25 Jahren mit einverständnis des Nachbarn B auf der Grenze errichtet wurde.
Nachbar A beschneidet seine Fliederbäume regelmäßig, sodass bei Nachbar B nichts in der Regenrinne hängen kann und B dadurcht nicht beeinträchtigt wird.

Nun passiert Folgendes: Nachbar B beschneidet fröhlich die fliederbäume, sodass nun große lücken im Baum sind bzw. der flieder bis zu einer höhe von mind. 2m keinerlei Äste geschweige denn Blätter mehr hat, ohne den Nachbarn A vorher zu Fragen, oder diesem eine frist zu setzen, dass Nachbar A seine bäume beschneiden soll.

Nachbar A ist zu der Zeit selber im Urlaub, aber die Tochter von Nachbar A bekommt dies mit und bittet Nachbar B freundlich drum, nicht so große Lücken in die bäume zu schneiden.
Dadrauf flippt Nachbar B aus, meint Nachbar A müsse laut gesetzt die bäume auf 1,20 zurückschneiden und sie können alles abschneiden was bei ihr rüberhängt und Tochter von Nachbar A könne sich freuen, dass man keine Rechnung bekäme, denn durch den Regen würden die Äste in der Regenrinne hängen ( deswegen schneidet Nachbar B die Äste die in 1,30m höhe hängen... ???), was aber nicht stimmt, da es die letzten tage nur geregnet hat und Tochter von Nachbar A noch extra geschaut hat ob das alles passt.

Wie ist dort die Rechtslage? Darf Nachbar B die Fliederbäume von Nachbar A einfach beschneiden und so evtl." Verhunzen" ohne vorher bescheid zu sagen o.ä.? Wie ist das mit der höhe der Bäume? Stimmt das mit den 1,20m,muss A seine Bäume soweit zurückschneiden? Welche §§ sagen mir da das zu?

---

Nun zum Sichtschutzzaun von Nachbar A.

Dieser Sichtschutzzaun aus Holz, wurde lediglich erneuert, da der alte Sichtschutzzaun aus Holz morsch war. Nachbar B wurde von Nachbar A informiert, weil Nachbar A zum Austausch der elemente auf das Grundstück von Nachbar B muss. Dies war für Nachbar B kein Problem. Die alten Elemente stehen AUF der Grenze seit 20 Jahren, damit hatte Nachbar B auch nie ein Problem.

Nun Passiert folgendes:

Nachbar A möchte die neuen elemente regelmäßg von BEIDEN seiten streichen, damit die Elemente lange halten ( sind ja teuer). Nachbar B nutzt aber nun die Sichschutzelemente als Rankhilfe für irgendein Grünzeug, was sich mit"noppen" am sichtschutzzaun festhält. Damit es ordentlich hoch rankt hat Nachbar B pro element !40! rankklammern in Grün aus Plastik an die elemente gesteckt. Nun ist Nachbar A sauer, weil er die Elemente Bezahlt hat und er Angst hat, dass die "Noppen" der Pflanze sich ins Holz der Elemente "fressen" und es so schneller beschädigen. Dazu kommt, dass Nachbar A seine Elementenun nicht mehr von der anderen Seite Streichen kann, wg.der Pflanze. Desweiteren stören Ihn die Rankklammern, weil er auf seiner Seite des Element überall diese klammern sieht, da die ja an die elemente geklemmt sind.

Darf Nachbar B einfach so die Elemente von Nachbar A als Rankhilfe nutzen, nur weil der Sichtschutz auf der Grenze Steht ( was ja seit eh und je der Fall ist)?
Wo sagt mir da der §§-Jungle was zu?

Ich hoffe es kann jemand helfen. Habe echt keine lust mehr auf das Theater.
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Alt 27.09.2010, 15:24
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AW: Streit wg. Bäumen und sichtschutz

Zitat:
Zitat von Sanimaus Beitrag anzeigen
Darf Nachbar B die Fliederbäume von Nachbar A einfach beschneiden und so evtl." Verhunzen" ohne vorher bescheid zu sagen o.ä.?
Nein.
Zitat:
Wie ist das mit der höhe der Bäume? Stimmt das mit den 1,20m,muss A seine Bäume soweit zurückschneiden? Welche §§ sagen mir da das zu?
Die im Bebauungsplan und dem Nachbarschaftsrecht, die regional anders sind. Also: suchen! Abgesehen davon besteht eine Verjährung, wenn der zu hohe Wuchs nicht rechtzeitig moniert wird.

Zaun: ebenso, aber keine Verjährung.

Zitat:
Nachbar A möchte die neuen elemente regelmäßg von BEIDEN seiten streichen, damit die Elemente lange halten ( sind ja teuer).
Darf er. Wenn der Zaun stehen bleiben darf!
Zitat:
Nachbar B nutzt aber nun die Sichschutzelemente als Rankhilfe für irgendein Grünzeug, was sich mit"noppen" am sichtschutzzaun festhält.
Darf er nicht ohne Erlaubnis des Nachbarn, wenn die Pflanzen die Elemente schädigen können.
Zitat:
Ich hoffe es kann jemand helfen. Habe echt keine lust mehr auf das Theater.
Umziehen! Und: hier sind beide Nachbarn nicht ohne! Der ideale Nährboden für einen hässlichen Streit und Honorar für Anwälte. Einigen!
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Alt 27.09.2010, 16:58
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AW: Streit wg. Bäumen und sichtschutz

Danke für deine Antwort.

bei Nachbar A ists halt so, dass die Sichschutzzaun- Geschichte wurde auch bis jetzt von A geduldet und keiner hat etwas bei B gesagt wegen der Rankpflanze. Ist nur eine überlegung von A weil Nachbar B einfach die Bäume beschneidet und diese eben verhunzt ( begr. für die Lücken von Nachbar B: ich kann ja sonst garnicht mehr da rüber gucken. Mir gegenüber; Nachbar C)und meint IMMER im recht zu sein. Wird halt langsam auffällig,da alle in der Straße ärger mit Nachbar B haben. Nachbar B rief sgar schon Nachbar C an, weil dieser sein Auto auf dem ÖFFENTLICHEN Grünstreifen vor dem Haus von Nachbar B parkte und Nachbar B jetzt immer auf das Frosch-Grün gucken müsse was Ihn störe. Nachbar C lies sein auto da trotzdem Stehen und Nachbar A schlug die Scheiben ein (wurde zum glück bei der Tat beobachtet von einem Fußgänger).

Umziehen kommt für Nachbar A nicht in Frage. Hast du noch ne Idee wie man Nachbar B zumindest mal wieder auf den Boden bringen könnte? Alle Nachbarn wollen eine friedliche einigung.
Ich für meinen teil denkees würde schon ein stück weit reichen, wenn man Nachbar B mal die §§ Nach denen dies erlaubt und jenes eben nicht erlaubt ist vorlegt. Hoffe ich. Wie seht ihr das?
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Alt 27.09.2010, 17:33
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AW: Streit wg. Bäumen und sichtschutz

Zitat:
Zitat von Sanimaus Beitrag anzeigen
Hast du noch ne Idee wie man Nachbar B zumindest mal wieder auf den Boden bringen könnte? Alle Nachbarn wollen eine friedliche einigung.
Beides in Kombination ist eventuell nicht möglich.
Zitat:
Ich für meinen teil denkees würde schon ein stück weit reichen, wenn man Nachbar B mal die §§ Nach denen dies erlaubt und jenes eben nicht erlaubt ist vorlegt. Hoffe ich. Wie seht ihr das?
Paragraphenschwingerei ist meist genau das Gegenteil einer gütlichen Einigung, weil das Schuldverhalten klar vorgezeigt wird. Der beste Schritt zum Anwalt.
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Alt 27.09.2010, 17:48
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AW: Streit wg. Bäumen und sichtschutz

Was sollte A denn deiner meinung nach machen? Ausser umziehen.
Ich hoffe es lässt sich irgendwie regeln. Wäre schön, wenn wieder alle ruhe haben hier in der Nachbarschaft.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 17:53
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AW: Streit wg. Bäumen und sichtschutz

Zitat:
Zitat von Sanimaus Beitrag anzeigen
Was sollte A denn deiner meinung nach machen? Ausser umziehen.
Das hängt ganz davon ab, was er will:
1. Seine Ruhe haben und Kompromisse eingehen: schweigen und den nachbarn gewähren lassen
2. Ärger akzeptieren und einen Kompromiss suchen: mit dem Nachbarn ruhig (am besten beim Grillen oder beim Bier) reden und sagen, was ihn stört. Und dann sehen, wie man einen Kompromiss hinkriegt. Beispielsweise, dass der Nachbar auf die Rankhilfen verzichtet. Oder dass er sich verpflichtet, die Seite zu streichen und auf Beschädigungen zu untersuchen. Und dass (immer erst selber etas bieten und dann fordern) die Fliederbäume gekürzt werden und A an einer anderen Stelle neuen Flieder setzt.
3. Hart sein und Theater kriegen: seine Position dem Nachbarn schriftlich mitteilen und ankündigen, sein Recht notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Ach ja: wird man zu 3. gezwungen (es soll ja Är... geben), muss man das mit aller Kraft durchziehen und auch die anderen Nachbarn dazu bringen. Zwischendurch kann man Friedensangebote machen, aber man muss klarmachen, dass man hart bleibt.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 06:11
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AW: Streit wg. Bäumen und sichtschutz

1.
wenn die bäume so lange stehen,
kann nur seitlicher rückschnitt des überhangs verlangt werden.

dazu muss Frist eingeräumt werden.
2. warum setzt man holzzaun auf die grenze..? vielbesser ist doch ...abstand zu halten und man kann beide seiten ohne probleme anstreichen..

hier wollen 2 streiten und ärger kommt imer schlimmer und verbissener..
..besser wäre es mal schiedsmann um vermittlung zu bitten...

der muss sowieso einschreiten,wenn es gerichtlich geklärt werden soll.

meine meinung... es ist eigenschaft von uns menschen,dass wir gerade die letzten cm unseres grundbesitzes wie eine festung verteidigen.. warum eigentlich??

ich sehe es als übergangsbereich..und mache da mir nicht mehr so viel stress...
dann hängen eben mal äste rüber... man kann alles locker regeln... und immer freundlich erinnern...

bitte um regelung bringt viel mehr..als harte forderung..meine erfahrung.. gruß
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