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Strauch seit 10 Jahren an der Grenze NRG BW

Dies ist eine Diskussion zu Strauch seit 10 Jahren an der Grenze NRG BW innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 26.07.2011, 22:43
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Strauch seit 10 Jahren an der Grenze NRG BW

Wenn ein Strauch 170 cm hoch (sieht aus wie ein Margarittenbäumchen) seit 10 Jahren ca 10 cm an der Grenze entfernt zum Nachbarn A wächst und der Nachbar A jetzt meint, das stört und sägt den Strauch auf dem Grundstück des Nachbarn B (Eigentümer des Strauches) mit der Begründung ab, der steht zu nahe an der Grenze, ohne Nachbar B zu informieren, welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Nachbar B zur Wahl, zumal Nachbar A in den letzten Jahren den Strauch so auf das Grundstück des Nachbarn B gedrückt hat, dass das Blätterkleid des Strauches nicht auf das Grundstück des Nachbarn A gereicht hat.

Die Fällung des Strauches, dessen Stamm ein ca. Durchmesser von 8 cm und einen Buschumfang von ca 80 cm hatte, wurde vom Nachbarn A ohne Absprache vorgenommen.

Nachbar A hat dem Nachbar B als Rechtfertigung mitgeteilt, dass Wurzelwerk auf sein Grundstück gelangt sei. Daher seine Handlung.
Zudem hat Nachbar A den Strauch ohne Zustimmung der Nachbarn B entsorgt. Der Strauch ist weg.Nachbar B meint, dass Nachbar A nicht einfach seinen Strauch auf seinem Grundstück abschneiden darf.

Ist das was für den Staatsanwalt, oder NRG BW, oder von beidem nichts? P. S. Der Nachbar A besteht auf seinem Tun.

Geändert von RGR (26.07.2011 um 22:44 Uhr). Grund: falsche Zahl
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Alt 26.07.2011, 23:13
V.I.P.
 
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AW: Strauch seit 10 Jahren an der Grenze NRG BW

Zitat:
Nachbar B meint, dass Nachbar A nicht einfach seinen Strauch auf seinem Grundstück abschneiden darf.
da hat er recht.

das ist sachbeschädigung. wenn den a die wurzeln auf seinem grundstück gestört haben, so hätte er sie an der grenze abschneiden können und auf seinem grundstück entfernen.

was unterirdisch rüber wächst, begründet keinen beseitigungsanspruch. a kann nur verlangen, dass oberirdisch nix auf sein grundstück ragt. das soll hier aber wohl gar nicht der fall sein.

Zitat:
Ist das was für den Staatsanwalt, oder NRG BW, oder von beidem nichts?
was ist: "NRG BW"...?

b kann den a wegen sachbeschädigung anzeigen. und/oder schadenersatz fordern.
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