Dies ist eine Diskussion zu Ständiger lärm durch befreundete des Mieters innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Ständiger lärm durch befreundete des Mieters Der Fall : Mieter A wohnt längere Zeit schon im EG eines mehrfamilienhauses das allerdings spärlich belegt ist ! Mieter B der erst vor einigen Monaten eingezogen ist und den selbigen Freundeskreis hat wie sein Sohn wohnt genau über A ! Dauerndes kommen und gehen der Freunde des Mieter B nerven schon seit einiger Zeit denn diese Leute haben einfach kein Gefühl für störenden Lärm. Punkt 2 ist ,dass eine Person dort gemeldet ist aber ständig mindestens 3-5 verschiedene Leute sich in B Wohnung aufhalten.Getrampel und laute unterhaltung,teilweise laute Musik und das Tag für Tag. die Nebenkostenabrechnung ist auch dementsprechend hoch ausgefallen denn wenn ständig viele Leute auf die Toilette müssen sich teilweise duschen u.s.w. und das auch auf A kosten,da es nur einen wasserzähler gibt und der verbrauch dann Per Kopf abgerechnet wird ! Wie sollte sich Mieter A verhalten und was könnte dieser im Rahmen des Gesetzes tun um dies Verhalten von vermieter B einzuschränken? Geändert von Nachtwanderer (02.01.2012 um 16:25 Uhr). Grund: Versehentlicher regelverstoß |
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| AW: Ständiger lärm durch befreundete des Mieters Zitat:
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| AW: Ständiger lärm durch befreundete des Mieters Hallo erstmal ! Bin neu hier weil ich vielleicht Euere Hilfe brauche! Der Fall : Mieter A wohnt längere Zeit schon im EG eines mehrfamilienhauses das allerdings spärlich belegt ist ! Mieter B der erst vor einigen Monaten eingezogen ist und den selbigen Freundeskreis hat wie sein Sohn wohnt genau über A ! Dauerndes kommen und gehen der Freunde des Mieter B nerven schon seit einiger Zeit denn diese Leute haben einfach kein Gefühl für störenden Lärm. Punkt 2 ist ,dass eine Person dort gemeldet ist aber ständig mindestens 3-5 verschiedene Leute sich in B Wohnung aufhalten.Getrampel und laute unterhaltung,teilweise laute Musik und das Tag für Tag. Die Nebenkostenabrechnung ist auch dementsprechend hoch ausgefallen denn wenn ständig viele Leute auf die Toilette müssen, sich teilweise duschen u.s.w. und das auch auf kosten von Mieter A ,da es nur einen Wasserzähler gibt und der verbrauch dann Per Kopf abgerechnet wird ! Wie sollte sich Mieter A verhalten und was könnte dieser im Rahmen des Gesetzes tun um dies Verhalten von vermieter B einzuschränken? Geändert von Nachtwanderer (02.01.2012 um 16:27 Uhr). Grund: Persönlichkeitsform verwendet |
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| AW: Ständiger lärm durch befreundete des Mieters super, so ist der beitrag schon mal genau richtig. ![]() der obere beitrag kann aber so nicht stehen bleiben, der ist ja immer noch persönlich. dazu im oberen beitrag auf den blauen "ändern"-button klicken und dort den richtigen text einsetzen. sag bescheid, wenns soweit ist. |
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| AW: Ständiger lärm durch befreundete des Mieters Habe es jetzt geändert,ich hoffe es ist gut so ! Bitte gib mir bescheid wenn ich noch was dran ändern soll ! Nachträglich gutes neues Jahr ! |
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| AW: Ständiger lärm durch befreundete des Mieters Die Eingangsfrage ist noch nicht korrekt: und das auch auf meine kosten
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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