Dies ist eine Diskussion zu Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon Famiele B raucht im Balkon unbegrenzt viel und das rauch kommt immer in raum von Familie A wenn das Fenster geoffnet ist. Also, man darf praktisch den ganzen Tag über nicht das Fenster offnen, sonst kommt das husten provozierenden Zigarettenrauch. Wenn z.B. in Sommer warm ist man darf nicht das Fenster auf machen - viel mal in der Nacht kommt das Rauch durch das Fenster ins Raum von A. Man muss immer aufwachen und das Fenster zumachen. Das führt zur permanenten Schlafstörungen. Tagesüber ist noch schlimmer - fast ständig wird unten geraucht und immer kommt das Zigarettenrauch durch das Fenster von A. Familie B unternimmt demonstrativ überhaupt nichts, um zumindest das Reinkommen von Rauch ins Nachbarnfenster zu reduzieren. Die Familie B hat in Sommerzeit den Esstisch auf dem Balkon plaziert und fast den ganzen Tag da und permanent raucht. Familie A muss so oft das Fenster offnen und schliessen, dass soger das Fenster und dessen Schloss innerhalb von Paar Monaten zuund reparieren undicht geworden ist (obwohl 9 Jahre bevor funktionierte einwandfreu). Nach meiner Information gibt es z.B. für das Grillen - begrenzungen, dass man nicht soviel wie man will Grillen. Was ist mit Rauchen am Balkon, welches Sxchaden für Nachbarn macht?? Hat Familie A die Möglichkeit, in seiner Wohnung gesund zu bleiben und rechtliche Instrumenten um Rauchen in unteren Etage bzw deren Folgen zu reduzieren? Man kann verstehen, dass man darf auf eigenem Balkon ab und zu rauchen kann und darf, aber auch so schrecklich, dass die Nachbarn permanent das Zigarettenrauch einatmen müssen? Wie ist die Rechtslage? |
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| AW: Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon Auf dem Balkon darf man qualmen, bis sich die Socken des Nachbarn drüber gelb verfärben.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon noch is das wirklich so... bin mal gespannt, wie lange noch. zeit is reif für reformen... |
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| AW: Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon Blödsinn, die Schranken sind dann zu gegeben wenn die Rehtsgüter Dritter dadurch bedroht werde. Wenn das Quarzen auf dem Balkon zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen würde, wäre schluss damit. |
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| AW: Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon "Auf dem Balkon darf man qualmen, bis sich die Socken des Nachbarn drüber gelb verfärben." (Humungus) Nein. Ich könnte mir hier vorstellen, dass die übermäßige Qualmbelästigung zwar leider nicht gegen ein Landesimmissionsschzutzgesetz verstößt, dennoch zumindest eine zivilrechtlich relevante Besitzstörung darstellt, gegen die entsprechende Abwehransprüche gegeben sind (§ 862 I BGB). Denn sicher kann jeder tun und lassen, was er will -- innerhalb seines ihm verfügbaren Rahmens. Die Grenze wird jedoch stets unzulässig überschritten, wenn Mitmenschen in nicht mehr nur unerheblicher, sozialadäquater Weise in Mitleidenschaft gezogen werden, was ja vorliegend der Fall ist. Zunächst wäre möglich, aufgrund dieser Besitzstörung die verursachenden Nachbarn zur Einschränkung / Unterlassung ihres Verhaltens aufzufordern; am Besten kurz schriftlich (aber freundlich !). Im Falle nahezu unveränderten Fehlverhaltens wäre dann am einfachsten (billigsten), dies dem Vermieter unter Aufforderung der Abhilfe schriftlich darzulegen. Blöd ist solchen Fällen allerdings, dass sich Geruch / Qualm nicht fofografieren oder aufzeichnen lässt. Daher ist leider unumgänglich, wenigstens ein detailliertes Protokoll über längeren (auch zurückreichenden) Zeitraum anzufertigen, wann wie stark Qualm in Wohnung drang und dieses Protokoll von allen solchermaßen geschädigten Wohnungsnutzern sowie Besuchern unterzeichnen zu lassen. Dieses Protokoll gleich dem Schreiben an den Vermieter beifügen. So. Schafft der Vermieter jetzt nicht unverzüglich wirksame Abhilfe, kann einerseits die Mietzahlung gemindert werden (jedoch nur ca. 3 - 8 %) und andererseits Klage auf Unterlasssung gegen die verursachenden Nachbarn eingereicht werden. Hierfür wären einige Formalitäten zu beachten, die dann schon besser ein Mietrechtsanwalt besorgen sollte. ABER : Das alles bedeutet viel Aufwand ! Dieser Aufwand wird nur bezüglich der Anwaltskosten ersetzt, sofern die Klage Erfolg hat ! Die Wahrscheinlichkiet hierfür ist zwar nicht gering, liegt allerdings auch nicht bei 100 %. Ich persönlich würde daher zwar versuchen, den Vermieter dringend und mehrfach an seine Verantwortung zu erinnern (dabei auch die Miete ein wenig zu kürzen), mir vertragsgemäß eine störungsfreie Nutzung der Wohnung zu ermöglichen, -- doch klagen würde ich bei Erfolglosigkeit dieser Bemühungen wegen der einzusetzenden erheblichen Zeitkapazitäten / finanziellen Mittel aus Gründen der Abwägung nicht -- ich würde nach Möglichkeit besseren Wohnraum suchen.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon Wo ist denn jetzt der rechtl. Unterschied, ob ne Kippe qualmt oder ein Grill? Beides stört und das- je nach Intensität- auch nicht unbedingt unerheblich. |
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| AW: Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon ich vermute, dass grillen auf balkons nicht zum "normalen gebraucht" betrachtet wird, rauchen aber schon (noch). grillen auf balkons ist auch meist direkt in mietverträgen untersagt. |
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| AW: Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon Das macht Sinn... |
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| AW: Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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