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Stacheldraht

Dies ist eine Diskussion zu Stacheldraht innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 18:00
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Stacheldraht

Grüß Euch,

mal angenommen ein Grundstücksbesitzer will einen Teil seiner Grundstückesgrenze, zum Nachbarn hin, ebenerdig auf 8 Meter mit Stacheldraht belegen. Wäre das gestattet?

Danke für einen Hinweis!

S.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 18:52
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AW: Stacheldraht

Oh, ein Nachbarschaftskrieg. Immer wieder schön. Wozu soll der Stacheldraht denn gut sein?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 19:12
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AW: Stacheldraht

Zitat:
Zitat von 2much
Wozu soll der Stacheldraht denn gut sein?
Na, um das Ungeziefer fernzuhalten...oder wie man sonst Nachbarn nennt.

Zur Sache: normalerweise sind im Bebauungsplan der Siedlung die Regeln festgelegt, was an Einfriedung erlaubt ist. Mal das Amt fragen. Stacheldraht wird wohl nur in wenigen Fällen erlaubt sein.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #4 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 07:26
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AW: Stacheldraht

Bei uns in Sachsen-Anhalt ist dies im Nachbarrecht geregelt.
Auch in der Gefahrenabwehrverordnung der meisten Kommunen steht, dass Zäune oder Mauern nicht gefährlich sein dürfen. Deshalb darf in Wohngebieten kein Zaun nur aus Stacheldraht errichtet werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 12:38
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AW: Stacheldraht

Stacheldraht ist zu gefährlich und nicht erlaubt!
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/858/332715/text/
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  #6 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 18:46
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AW: Stacheldraht

FInde ich interessant und verständlich.

Komischerweise haben neben einer Dorfdisco hier in der Gegend verschiedene Nachbarn ihren horizontalen Bretterzeun an der oberen Latte mit Stacheldraht bewehrt (Höhe ca. 80 cm). Soll wohl verhindern, dass sich nicht zig betrunkene Jugendliche auf den Zaun setzen und ihn zerstören.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 14:15
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AW: Stacheldraht

Zitat:
Zitat von Humungus
Komischerweise haben neben einer Dorfdisco hier in der Gegend verschiedene Nachbarn ihren horizontalen Bretterzeun an der oberen Latte mit Stacheldraht bewehrt (Höhe ca. 80 cm). Soll wohl verhindern, dass sich nicht zig betrunkene Jugendliche auf den Zaun setzen und ihn zerstören.
Wenn tausende von Leuten etwas auch immerwieder falsch machen, wird das Falsche dadurch noch lange nicht richtig! Allerdings: wo kein Kläger auch slten ein Richter!
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  #8 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 14:23
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AW: Stacheldraht

Zitat:
Zitat von schielu
Allerdings: wo kein Kläger auch slten ein Richter!
Würde mich schon interessieren, was passiert, wenn sich ein Betrunkener den Allerwertesten piekst. Aber hier auf dem Land wird der Richter dem Verletzten wohl auch noch die Meinung geigen.
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