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Sonntagsruhe vs. Kinderlärm

Dies ist eine Diskussion zu Sonntagsruhe vs. Kinderlärm innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  • 1 Post By schielu

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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2012, 14:57
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Sonntagsruhe vs. Kinderlärm

3 Familien A, B und C leben mit jeweils 2 Kindern (Alter zw. 9 und 12 Jahre) in einer Privatstrasse (2 zur Miete, 1x Eigentum), die Kinder spielen sowohl in den Gärten als auch in der Privatstrasse bzw. im Garagenhof. Die vierte Partei ein alleinstehender älterer Herr ist sehr lärmempfindlich; er herrscht die Kinder ab und an an, dass sie woanders spielen sollen und weniger Lärm machen sollen.
Am Sonntag hat er ein einzeln auf dem Hof mit Rollschuhen fahrendes Kind vom Hof vertrieben, weil er seine Sonntagsruhe haben möchte.

Fragen: welchen Lärm muss die Person (auch am Sonntag) ertragen?
Ist Kinderlärm überhaupt Lärm im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes?
Darf er die Kinder vertreiben? Welche Rechte stehen im zu?

Die drei Familien sind an einer gutnachbarschaftlichen Beziehung interessiert, es geht hier vor allem um eine Abklärung der rechtlichen Situation, falls die Situation eskalieren sollte, falls die Person uneinsichtig sein sollte bzw. überzogene Forderungen stellt. Bisher hat man es mit einer Aussprache versucht.

Anmerkung: die meisten Infos, die man zu diesem Thema findet ist, dass die Parteien idR. in einem Gebäude zusammenwohen, dh. die Nachbarn der Lärmbelästigung evtl. sogar 24h x 7d ausgesetzt sind. In diesem Fall spielen die Kinder max. 3-4h am Tag im Garten/Hof und am Wochenende vielleicht 7-8h, wobei die Kinder nicht 7-8h vor seinem Grundstück Lärm machen.

Ich bedanke mich vorab für die Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2012, 15:31
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AW: Sonntagsruhe vs. Kinderlärm

Zitat:
Zitat von Inmate777 Beitrag anzeigen
Ist Kinderlärm überhaupt Lärm im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes?
In welchem Bundesland? Dieser Gesetzgebungs-Bereich ist Ländersache.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #3 (permalink)  
Alt 27.03.2012, 17:05
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AW: Sonntagsruhe vs. Kinderlärm

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
In welchem Bundesland? Dieser Gesetzgebungs-Bereich ist Ländersache.
in Bayern, Müchner Speckgürtel
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  #4 (permalink)  
Alt 28.03.2012, 10:36
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AW: Sonntagsruhe vs. Kinderlärm

Kinder dürfen sich frei entfalten, sowohl in Bayern als auch im Rest der Republik, auch Sonntags. Der Lärm, der sich dabei ergibt, muss hingenommen werden!
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__________________
Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
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