Dies ist eine Diskussion zu Sonntagsruhe vs. Kinderlärm innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Sonntagsruhe vs. Kinderlärm Am Sonntag hat er ein einzeln auf dem Hof mit Rollschuhen fahrendes Kind vom Hof vertrieben, weil er seine Sonntagsruhe haben möchte. Fragen: welchen Lärm muss die Person (auch am Sonntag) ertragen? Ist Kinderlärm überhaupt Lärm im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes? Darf er die Kinder vertreiben? Welche Rechte stehen im zu? Die drei Familien sind an einer gutnachbarschaftlichen Beziehung interessiert, es geht hier vor allem um eine Abklärung der rechtlichen Situation, falls die Situation eskalieren sollte, falls die Person uneinsichtig sein sollte bzw. überzogene Forderungen stellt. Bisher hat man es mit einer Aussprache versucht. Anmerkung: die meisten Infos, die man zu diesem Thema findet ist, dass die Parteien idR. in einem Gebäude zusammenwohen, dh. die Nachbarn der Lärmbelästigung evtl. sogar 24h x 7d ausgesetzt sind. In diesem Fall spielen die Kinder max. 3-4h am Tag im Garten/Hof und am Wochenende vielleicht 7-8h, wobei die Kinder nicht 7-8h vor seinem Grundstück Lärm machen. Ich bedanke mich vorab für die Antworten |
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| AW: Sonntagsruhe vs. Kinderlärm In welchem Bundesland? Dieser Gesetzgebungs-Bereich ist Ländersache.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Sonntagsruhe vs. Kinderlärm in Bayern, Müchner Speckgürtel |
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| AW: Sonntagsruhe vs. Kinderlärm Kinder dürfen sich frei entfalten, sowohl in Bayern als auch im Rest der Republik, auch Sonntags. Der Lärm, der sich dabei ergibt, muss hingenommen werden!
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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