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Sichtschutz trotz Höhenunterschied der Grundstücke - Bundesland Brandenburg

Dies ist eine Diskussion zu Sichtschutz trotz Höhenunterschied der Grundstücke - Bundesland Brandenburg innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 18:33
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Sichtschutz trotz Höhenunterschied der Grundstücke - Bundesland Brandenburg

Hallo,
ich habe folgende Frage:

Partei A hat kürzlich ein großes Grundstück mit Haus erworben. Links von Partei A wohnt Partei B.

Zwischen den Häusern steht ein Zaun. Partei A hat den Wunsch nach mehr Privatsphäre und möchte gern einen Sichtschutz aus Holz errichten. (Die Baumarktüblichen Holzsichtschutze, 1,80 – 2m Höhe)

Das Bauamt sieht kein Problem in dem Vorhaben (hier wurde allerdings nicht der Höhenunterschied erwähnt), wie verhält es sich jedoch mit dem Nachbarschaftsrecht (Brandenburg)? Der Zaun steht knapp 2 Meter neben dem Haus von Partei B. Außerdem hat Partei B eines von zwei Wohnzimmerfenstern zu dieser Seite. Drittes Problem, das Grundstück von Partei B liegt ca. 30cm tiefer als das von Partei A.

Darf Partei A dennoch einen Sichtschutz aus Holz vor den Zaun stellen, falls nicht – gibt es andere Möglichkeiten einen Sichtschutz in akzeptabler Höhe (ca. 2m) seitens Partei A zu errichten?

Partei A hat das Nachbarschaftsrecht für Brandenburg gelesen, versteht davon aber im Grunde nur soviel wie ein Kind von Quantenphysik.

Ich bedanke mich vorab für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 11:53
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AW: Sichtschutz trotz Höhenunterschied der Grundstücke - Bundesland Brandenburg

Um Streitigkeiten mit dem Nachbarn aus dem Weg zu gehen, sollte A das Vorhaben mit B besprechen, ob es nicht in beiderseitigem Interesse ist, etwas mehr Privatsphäre zu haben. Und es muss ja auch nicht unbedingt der billigste Sichtschutz sein, der möglicherweise wegen seiner Unansehnlichkeit zum Streit führt.
Hinsichtlich des Höhenunterschiedes der Grundstücke: maßgeblich für die zulässige Höhe des Sichtschutzes ist das natürliche Geländeniveau. Hat A aufgeschüttet, darf sein Sichtschutzzaun nur noch 1,70m hoch sein. Hat B abgetragen, darf der Sichtschutz auf Grundstück A 2m hoch sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 11:59
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AW: Sichtschutz trotz Höhenunterschied der Grundstücke - Bundesland Brandenburg

Lieben Dank für die Antwort.

Das A und B dies vorher besprechen ist klar, allerdings benimmt sich B in letzter Zeit sehr komisch was dazu geführt hat das A auf diese Idee kam. A hat viel Geld für das Haus bezahlt und möchte sich wohlfühlen, die Launen von B nicht ertragen zu müssen ist da selbstverständlich.

Das Problem ist allerdings das A vermutlich nicht aufgeschüttet und B nicht abgetragen hat. Die Häuser stehen auf einer Bergschräge.
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