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Schneefräse um 6 Uhr morgends

Dies ist eine Diskussion zu Schneefräse um 6 Uhr morgends innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 09:31
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Schneefräse um 6 Uhr morgends

Hi,

Nehmen wir an, ein Nachbar(B) von Person A würde morgends um 6 Uhr seine extrem laute Schneefräse anschmeißen und damit mehrmals die halbe Straße hoch und runter fahren.
Person A würde dadurch regelmäßig um 6 Uhr durch den Lärm geweckt werden und würde den Nachbar fragen, ob dieser die Schneefräse erst um 7 Uhr benutzen könne. Nachbar B wäre dann der Meinung, dass er sich im Recht befinde, da er angeblich "gewerbetreibend" ist und somit ab 6 Uhr den Schnee räumen darf.

Muss sich Person A wirklich regelmäßig um 6 Uhr wachmachen lassen ?

Danke und viele Grüße,
Lusches
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 09:33
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AW: Schneefräse um 6 Uhr morgends

Das kann man ganz einfach auf der jeweiligen Gemeinde erfragen wann mit lauten Gerätschaften gearbeitet werden darf.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 09:53
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AW: Schneefräse um 6 Uhr morgends

Danke für die schnelle Antwort.

Ist die Uhrzeit völlig unabhängig davon, dass der Nachbar ein Gewerbe angemeldet hat (irgendeine Baggerfirma)?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 10:27
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AW: Schneefräse um 6 Uhr morgends

Ist das ein Wohngebiet, ein Mischgebiet oder ein Gewerbegebiet?

Selbnstverständlich werden die Ruhezeiten in verschiedenen Gebieten unterschiedlich gehandhabt.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 10:59
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AW: Schneefräse um 6 Uhr morgends

Ob es ein Wohngebiet oder Mischgebiet ist, weiß ich leider nicht. Ein Gewerbegebiet ist es aber mit sicherheit nicht. In dieser Straße gibt es einen Frisör, der auch ein Gewerbe angemeldet hat. Angeblich will der fiktive Nachbar seinen Firmensitz auf das noch leerstehende Haus einschreiben lassen. Ob dies schon geschehen ist, weiß ich nicht.

Dürfte es damit ein Mischgebiet sein ?

Auf Wikipedia finde ich folgendes:

Zitat:
Mischgebiet ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet, welches nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dient.

In einem Mischgebiet stehen die beiden Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben“, gleichberechtigt nebeneinander. Dabei ist die Einschränkung zu beachten, dass die Gewerbebetriebe das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen. Der Charakter eines Mischgebiets liegt in der damit verbundenen Nutzungsmischung.

Grüße,
Lusches
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  #6 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 11:11
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AW: Schneefräse um 6 Uhr morgends

Das einfachste ist, bei der Stadt nachzufragen. Die kennt den Gebietstypus, die vorgeschriebenen Ruhezeiten und die Verbote von lauten Apparaten.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 13:39
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AW: Schneefräse um 6 Uhr morgends

Wenn sich eine Baufirma mit den Gerätschaften, hier Bagger, in unmittelbarer Nachbarschaft befindet ist iaR ein Mischgebiet zu unterstellen. Klarheit schafft die Nachfrage wie von Humungus angeregt.

Die meisten Satzungen der Kommunen schreiben Schneeräumung insoweit vor, als Gehsteige ab 7:00 Uhr geräumt sein müssen.

Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen und je nach Umfang der zu räumenden Bereiche halte ich den Einsatz einer Schneefräse nicht für ungewöhnlich.

Der Nachbar kann sicher sein, dass auch wieder wärmere Zeiten kommen und ein gutes Auskommen mit der Nachbarschaft ist sicher sinnvoller als ein Nachbarschaftsstreit.
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #8 (permalink)  
Alt 20.12.2010, 15:54
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AW: Schneefräse um 6 Uhr morgends

Hab irgendwo gelesen, dass Gehwege zwischen 7.00 und 20.00 Uhr geräumt sein müssen. Also müssen sie ab 7.00 Uhr schneefrei sein. Demzufolge muss man natürlich vor um 7.00 Uhr anfangen zu räumen...

mfg
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Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder.
Jeder Mensch macht Fehler.
Ich lasse mich auch gerne berichtigen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten
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  #9 (permalink)  
Alt 20.12.2010, 18:01
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AW: Schneefräse um 6 Uhr morgends

Auch wenn der Gehweg bis 7 Uhr geräumt sein muss, kann der Nachbar sich doch einfach eine ganz normale Schneeschaufel in die Hand nehmen und damit den Schnee wie 99% der Weltbevölkerung räumen. Es zwingt ihr ja niemand dazu, die Schneefräse zu benutzen .
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  #10 (permalink)  
Alt 20.12.2010, 18:15
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AW: Schneefräse um 6 Uhr morgends

Zitat:
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Danke und viele Grüße,
Lusches
M.M.n. ist es völlig egal ob es sich um Gewerbe- oder Wohngebiet handelt. Entscheidend ist die Ortssatzung, in der die Räumpflicht nach Uhrzeiten festgelegt ist.

Dabei kann keine Rücksicht auf einen einzelnen Langschläfer, Rentner oder Schichtarbeiter genommen werden. Hier hat die Allgemeinheit das Vorrecht und die Pflicht zur Verkehrssicherung!
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