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Ruhestörungen im angrenzenden Haus.

Dies ist eine Diskussion zu Ruhestörungen im angrenzenden Haus. innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 12.05.2011, 16:42
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Ruhestörungen im angrenzenden Haus.

Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor:

Familie A ist Eigentümer eines Einfamilienhauses.

Auf der gegenüberliegende Straßenseite steht das Nachbarhaus der Familie B. Familie B wohnt zur Miete und begeht regelmäßig Ordnungswidrigkeiten in Form von zb. ruhestörendem Lärm, wodurch Familie A stark beeinträchtigt ist.

Die Frage ist nun ob der Eigentümer, also der Vermieter des Hauses der Familie B irgendwie gesetzlich verpflichtet ist, da einzuschreiten und auf seine Mieter (in diesem Beispielfall Familie B) einzuwirken ?
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Alt 13.05.2011, 10:58
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AW: Ruhestörungen im angrenzenden Haus.

Zitat:
Zitat von Sting Beitrag anzeigen
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Die Frage ist nun ob der Eigentümer, also der Vermieter des Hauses der Familie B irgendwie gesetzlich verpflichtet ist, da einzuschreiten und auf seine Mieter (in diesem Beispielfall Familie B) einzuwirken ?
Nein, ist er nicht!
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  #3 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 16:26
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AW: Ruhestörungen im angrenzenden Haus.

Zitat:
Zitat von Sting Beitrag anzeigen
Die Frage ist nun ob der Eigentümer, also der Vermieter des Hauses der Familie B irgendwie gesetzlich verpflichtet ist, da einzuschreiten und auf seine Mieter (in diesem Beispielfall Familie B) einzuwirken ?
Nur seinen anderen Mietern gegenüber. Wenn die sich gestört fühlen, können sie nämlich anderenfalls ggf. Mietminderung machen usw. Unzumutbarer und unzulässiger Lärm im Haus ist ja ein Mangel an der Mietsache.

Alle anderen Leute aber müssen ihre Ansprüche selbst und direkt bei den Krachmachern durchsetzen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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