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Ruhestörung durch Schneeräumung

Dies ist eine Diskussion zu Ruhestörung durch Schneeräumung innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 20.01.2010, 07:45
Boardneuling
 
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Ruhestörung durch Schneeräumung

Angenommen Nachbar A wohnt in einem Reihenhäuschen. Sein Nachbar B ebenfalls. Im Winter ist von der Gemeinde eine Schneeräumplficht in der Zeit von 07.00 Uhr - 20.00 Uhr vorgeschrieben. Nachbar B kommt dieser Pflicht auch täglich nach, nur die Räumzeiten stören Nachbar A, denn Nachbar B scharrt mit dem Schneeschieber bereits am Samstag-/Sonntagmorgen gegen 04.50 Uhr auf der Straße. Da die Schlafzimmer aller Reihenhauspartien in Richtung Straße gehen, ist die Lärmbelästigung relativ hoch.
Unter der Woche schiebt Nachbar B bereits gegen 05.10 Uhr Schnee, obwohl er nicht zur Arbeit muss und seine Ehefrau das Haus erst gegen 08.00 Uhr verlässt.

Muss beim Schneeräumen auch die Einhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten beachtet werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2010, 11:28
V.I.P.
 
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AW: Ruhestörung durch Schneeräumung

Zitat:
Zitat von Fahima
Muss beim Schneeräumen auch die Einhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten beachtet werden?
Ja, es müssen die Lärmemissionsrichtlinien der Kommune eingehalten werden.
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