
20.01.2010, 07:45
|
| Boardneuling | | Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 6
| |
| Ruhestörung durch Schneeräumung Angenommen Nachbar A wohnt in einem Reihenhäuschen. Sein Nachbar B ebenfalls. Im Winter ist von der Gemeinde eine Schneeräumplficht in der Zeit von 07.00 Uhr - 20.00 Uhr vorgeschrieben. Nachbar B kommt dieser Pflicht auch täglich nach, nur die Räumzeiten stören Nachbar A, denn Nachbar B scharrt mit dem Schneeschieber bereits am Samstag-/Sonntagmorgen gegen 04.50 Uhr auf der Straße. Da die Schlafzimmer aller Reihenhauspartien in Richtung Straße gehen, ist die Lärmbelästigung relativ hoch.
Unter der Woche schiebt Nachbar B bereits gegen 05.10 Uhr Schnee, obwohl er nicht zur Arbeit muss und seine Ehefrau das Haus erst gegen 08.00 Uhr verlässt.
Muss beim Schneeräumen auch die Einhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten beachtet werden? |