Dies ist eine Diskussion zu Rolladen herunter machen innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Rolladen herunter machen Herr A wohnt in einem Reihenhaus im Dach oben, hat den Rolladen nachts über gerne oben und das Licht bleibt meißt bis 0 Uhr oder darüber an. Nun hat Herr A einen Nachbar, der gegenüber wohnt mit dem Namen B, der sich von dem Licht, das von dem Fenster von Herr A kommt, gestört fühlt, und meint, deswegen nicht schlafen zu können. Herr A meint, Nachbar B müsse einfach seinerseits die Rolladen herunter lassen, wenn es ihn stöhre. Ist Herr A nun dazu verpflichtet, seinen Rolladen zu gegebener Zeit herunter zu lassen, damit kein Licht mehr auf das Haus von Nachbar B fällt und es ihn somit nicht mehr stört? Danke für eure Hilfe AoA |
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| AW: Rolladen herunter machen wenn sich Nachbar B am Lichtschein seines Nachbarn A stört kann er seinerseits den Rolladen schließen. Es gibt keine Norm die Nachbarn A verpflichtet den Rolladen zu schließen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Rolladen herunter machen Ich glaube, ich spinne. Vielleicht wird sich bald auch noch ein Gericht damit beschäftigen müssen... Kann B auch verlangen, dass Fahrzeuge, die nachts an seinem Fenster vorbeifahren, das Licht ausschalten?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rolladen herunter machen Darüber kann viel gestritten und filosofiert werden. Entscheiden wird viell. irgendwann ein Richter analog zum "Wiesbadener Lampenurteil": Das Landgericht Wiesbaden hatte vor einigen Jahren einen Kriminalbeamten verurteilt. Er musste eine 40-Watt Glühbirne, die er zur Außenbeleuchtung an seinem Haus angebracht hatte wieder abmontieren. Sein Nachbar fühlte sich durch das Licht beim Schlafen gestört. Das Urteil drohte bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder zwei Jahre Haft an und gehört wohl eher in das Kuriositätenkabinett der Rechtsprechung. |
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| AW: Rolladen herunter machen Zitat:
Zitat:
![]() siehe auch: http://www.kosmologs.de/kosmo/blog/h...gro-er-wirkung
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