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Regenwasser unzulässig abgeführt

Dies ist eine Diskussion zu Regenwasser unzulässig abgeführt innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 11.09.2011, 13:41
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Regenwasser unzulässig abgeführt

Hallo,

Nachbar A wohnt seit 6 Jahren im Haus.
Nachbar B hat das Haus vor 4 Wochen gekauft.
Durch diesjährige starke Regenfälle, fällt Nachbar A auf, daß im Keller alle Wände auf 20 cm nass sind.
Durch eine Ortungsfirma wird ein Schaden der Zu und Ablaufrohre ausgeschlossen und es wird festgestellt, daß Nachbar B seine Garage (50 qm) unzulässig über ein Regenrohr an Nachbars A Hauswand einlaufen läßt. Dies wird über ein Bericht festeghalten.
Die Hausversicherung und Haftpflichtversicherung von Nachbar A treten nicht in die Haftung ein - die Rechtschutzversicherung von Nachbar A sagt "Nachbar B muß für den Schaden aufkommen"
Zwischenzeitlich hat Nachbar A im Keller eigenmächtig bis auf einen Meter vom Boden die Tapeten abgezogen und es bildet sich Schimmel. Eine kleine Trocknungsanlage wurde gekauft uns installiert - bringt aber nicht den Erfolg.
Nachbar B hat währenddessen das Regenwasserrohr ordnungsgemäß abgeleitet. Sagt aber, daß er keine Schuld tragen würde 1. da er das Haus erst neu erworben hat und der Schaden schon länger sein müßte und 2. seine Versicherung dies ebenfalls bestätigt hätte, das er für den Schaden nicht aufkommen müßte.

Wie kann sich Nachbar A nun verhalten um den Keller trocken zu bekommen? Wer trägt die Kosten?

Schimmel wird immer mehr...
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Alt 12.09.2011, 09:19
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AW: Regenwasser unzulässig abgeführt

Das hört sich sehr nach einem Fall an, bei dem ohne Gutachter nichts geklärt werden kann.
Es müsste zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass das Regenrohr von Nachbar B tatsächlich für die Durchfeuchtung verantwortlich ist. (Was ich aus dem Grund für fraglich halte, da EIN Rohr schwerlich ein Haus rundum so 'bewässern' kann, dass ALLE Wände nass werden. Hier liegt der Verdacht nahe, dass grundsätzlich die Abdichtung des Kellers A nicht in Ordnung ist.)
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Alt 12.09.2011, 09:36
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AW: Regenwasser unzulässig abgeführt

Nachbar B's Garage hat 50 qm über ein Regenrohr an Nachbar A's Hauswand über Jahre entwässert.
Lt. Ortungsfirma hat sich das Wasser über Jahre seinen Weg gesucht und in den letzten Wochen wären in der Gegend 46 cm Regen pro qm in einer Stunde gefallen..
Das wäre lt. Ortungsfirma der Grund warum jetzt erst das WAsser richtig durchgedrungen ist. Eine gewisse Feuchtigkeit müßte lt. der Firma auch in den letzten Jahren schon gewesen sein - allerdings sind in mehreren Räumen in Keller Fliesen an der Wand, so daß das Wasser sich erst den Weg suchen mußte um auszudringen..
Ist der Bericht eines Lecktageunternehmens nicht als Gutachten zu werten?
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