Dies ist eine Diskussion zu Regenwasser unter Garage innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Regenwasser unter Garage Nun setzt B in etwas Abstand zu dieser Grenze hohe Randsteine/Bordsteine. Nachbar A hat nun Angst, dass sich Wasser unter seiner Garage sammeln kann und fordert B zur Entwässerung durch Rohre oder Drainage auf. Muss B dies tun, oder hätte A nicht schon vorher die seitliche Öffnung verdichten müssen? Das ist ein komplizierter Fall, wär sehr gut, wenn jemand darauf eine Antwort hat! Vielen Dank |
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| AW: Regenwasser unter Garage Nachbar B darf die Randsteine nicht so setzen, das Regenwasser welches auf das Grundstück von Nachbar B fällt, nicht mehr auf dem Grundstück von B abgeführt werden kann, sondern unter die Garage von A fließt. Die Randsteine sollten so dicht gesetzt werden, dass eine Abdichtung erfolgen kann. Absprache beider NAchbarn erforderlich, und sinnvoll. Durch das Setzen der Randsteine darf nicht die Garage des Nachbarn feucht, oder auch indirekt in Mitleidenschaft gezogen, werden. Wasser auf Grundstück A muss der Eigentümer des Grundstückes A durch geeignete Maßnahmen selbst ableiten. Nicht über das Grundtück von B. |
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| AW: Regenwasser unter Garage Okay und angenommen, das Gegenteil passiert. Es läuft von Nachbar A unter der Garage Wasser auf das Grundstück von B. Weil A beim Bau der Garage nicht sein Fundament verschlossen hat. Nun sammelt sich das Wasser bei B auf dem Grundstück. Nachbar A verlangt, dass B für eine Entwässerung sorgt. 1. Kann er das? Ist doch Bs Problem, wenn sich bei ihm Wasser sammelt?! 2. Inwieweit ist A Schuld, da er seine Garage so hoch gebaut hat, dass das Wasser zwangsläufig zu B läuft. Daaanke!! |
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| AW: Regenwasser unter Garage Niemand darf sein Wasser auf des anderen Grundstück ableiten! |
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| AW: Regenwasser unter Garage okay, letztes Szenario: Angenommen das Grundstück von A ist hangig, hat also Gefälle in Richtung von B. Wenn es regnet laufen die "Wassermassen" auf das Grundstück von B, quasi ohne das zutun von A, da er das Grundstück nicht verändert hat. Und das B Grundstück vorher leer stand. Nun hat B ein Haus gebaut und u.a. Bordsteine in der Nähe der Grundstücksgrenze gesetzt. Was dazu führt, dass das Wasser nicht mehr über das Grundstück von B "ablaufen" kann und sich bei A sammelt. A behauptet B würde den natürlichen Fluss des Wasser umzuleiten, was er nicht darf. Da die Grundstück ja schon vorher so angelegt waren? Aslo A leitet das Wasser nicht auf das Grundstück von B, sondern das ist der "natürliche" Lauf des Wassers... Wie ist nun die Rechtslage? Muss B für Entwässerung sorgen? Bzw. ist es ihm verboten die Bordsteine zu setzen? |
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| AW: Regenwasser unter Garage Die Argumentation würde zutreffen, wenn es sich um einen Bachlauf handelt, aber nicht, wenn es sich um normales Regenwasser handelt. Regenwasser muß jeder Grundstückseigentümer dort ableiten, wo es anfällt (also nicht etwa über Nachbars Grundstück, weil sich das auf Grund einer Hanglage ja geradezu anbietet). |
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| AW: Regenwasser unter Garage Nochmal damit ich es versteh :-): Angenommen das Wasser lief immer unter der o.g. Garage auf das Nachbargrundstück ab. Es wurde nicht abgeleitet sondern ist da aufgrund der Grundstücksform hingelaufen. (Hanglage ist etwas übertrieben). Das war auch soweit okay, weil das Grundstück leer stand. Nun hat aber B ein Haus gebaut und das Wasser würde immer noch dahin laufen. Wobei B (der ja später hingezogen ist) nicht gewusst hat, dass bei viel Regen sich das Wasser auf seinem Grundstück sammelt. Ungeachtet davon hat B nun die Bordsteine gesetzt, was dazu füht, dass das Wasser nicht mehr auf sein Grundstück läuft, sondern sich unter der Garage sammelt. 1. Hätte A von Anfang an für Entwässerung auf seinem Grundstück sorgen müssen? 2. Kann A verlangen die Borden zu entfernen, damit das Wasser wieder seinen "natürlichen Lauf" nehmen kann? 3. A argumentiert, dass der natürlich Lauf des Grundstücks nicht geändert oder wie von B versiegelt werden darf? Ist dem so? |
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| AW: Regenwasser unter Garage 1 - ja (Bauordnungen, Nachbarschaftsrecht ...) --> Bauland ist kein Naturlaund .... 2 - nein - fehlt nur noch, daß er vorträgt, das Nachbarhaus würde den natürlichen Wasserlauf hemmen und müsse entfernt werden 3 - Kokolores --> siehe 2 |
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