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rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

Dies ist eine Diskussion zu rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.05.2012, 13:20
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rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hab da mal ne Frage (gemäß den allgemeinen Formulierungsregeln hier im Forum):

Mal angenommen es stellt sich folgende Situation dar:

Ein Hobbygärtner baut für sein Leben gern Chilis an, auch extrem scharfe Varianten, die für den normalen Gaumen mehr als nur grenzwertig sind. Der Hobbygärtner hat ein Haus mit einem schönen Garten, in welchen er seine Chilis anpflanzt. Seine Beete liegen den drei Kanten seines Gartens, an denen jeweils ein Zaun aufgestellt ist. Ein Zaun grenzt an das Nachbargrundstück, in anderer an eine öffentliche Straße und der dritte an einen Privatweg, bei dem der Hobbygärtner Anteilseigner ist. Im Zuge des Größenwachstums der Pflanzen kann kaum verhindert werden, dass auch Chili-Schoten von außerhalb des Zaunes zugänglich sind bzw. dass die ein oder andere Schote auch über den Zaun hinauswächst.

Nun stellt sich für den Hobbygärtner folgende Frage:

Nachdem er auch extrem scharfe Chilis anbaut, deren Schärfegrad sich im Bereich von 1.000.000 Scouville (zum Vergleich: Tabasco hat ca. 2.500 Scouville) bewegen, hat der Hobbygärtner nun Bedenken, was passieren kann, wenn sich ein Passant oder der Nachbar an den Chili-Schoten bedient. Der Hobbygärtner hat mit der Tatsache kein Problem, wenn die ein oder andere Schote abhanden kommt, sondern vielmehr mit den Auswirkungen der Schärfe auf die konsumierende Person (v.a. auch im Hinblick auf Kinder). Denn für ungeübte Chili-Esser kann es in diesen Schärferegionen schon einmal zum Kreislaufkollaps o.ä. kommen.

Summa summarum: Kann es für unseren Hobbygärtner zu rechtlichen Konsequenzen kommen, wenn ein "Langfinger" eine derartig scharfe Chilischote vertilgt und anschließend einen Kollaps o.ä. Symptome erleidet?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.05.2012, 13:36
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AW: rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

Meiner Meinung nach nicht. Die Schoten wachsen erkennbar auf dem Grundstück des Gärtners, auch wenn sie über den Zaun hinausragen sollten. Ich kann hier auch keine derartige Gefahr erkennen, die eine besondere Schutzpflicht des Gärnters begründen würde. Das Opfer müsste die Chilischote ja zunächst mal wegnehmen und dann noch so essen, das der genannte Effekt eintritt. Man hat hier also das Fehlverhalten des Opfers durch die Wegnahme der Sache, durch das Essen der Sache und obendrein ist es vom Opfer auch fahrlässig, etwas zu Essen, was gemeinhin als sehr scharf bekannt ist, ohne eben den genauen Schärfegrad zu kennen.

Wenn man überhaupt argumentieren könnte, dann wohl damit, das vielleicht ein Kind eine klaut und isst, das diese Einsicht noch nicht im notwendigen Maße hat.
Aber auch da würde ich mich schwertun, den Gärtner in die Pfanne zu hauen.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.05.2012, 13:47
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AW: rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

Keine Bedenken! Wer giftige Pflanzen auf anderem Grundstück klaut und vertilgt, hat selber Schuld!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.05.2012, 14:34
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AW: rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

Gibt es dafür irgendeine Rechtsgrundlage?
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Alt 10.05.2012, 15:24
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AW: rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

Zitat:
Zitat von Airball Beitrag anzeigen
Gibt es dafür irgendeine Rechtsgrundlage?
Andersrum wird ein Schuh draus - es gibt keine Rechtsgrundlage, auf der beruhend man den Hobbygärtner in Regress nehmen könnte, wenn Dritte widerrechtlich von seinen Chilis naschen und sich dabei einen Schaden zuziehen.

Chilis fallen nämlich nicht unter die Gegenstände, von denen per se soviel Gefahren ausgehen, daß sie im Sinne der Verkehrssicherungspflicht besonders gegen unbefugten Zugriff gesichert werden müssen.

(Ein Schild "Vorsicht! Scharf!" hätte vermutlich auch den gegenteiligen Effekt...)
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(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #6 (permalink)  
Alt 10.05.2012, 16:10
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AW: rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

Damit kann man also sagen:

- wer sich als Langfinger selbst bedient und dadurch zu Schaden kommt, ist sebst schuld.
- Warnschilder werden nicht benötigt

-> Der Hobbygärtner ist fein raus!
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  #7 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 22:15
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AW: rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

Wäre ja noch schöner, wenn man Pflanzen, nur weil sie giftig oder scharf sind besonders zu sichern wären. Der Bauer würde sich ärgern, müsste er seine Kartoffelfelder wegen der giftigen, grünen Pflanzenteile komplett einzäunen!
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Alt 16.05.2012, 10:04
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AW: rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Wäre ja noch schöner, wenn man Pflanzen, nur weil sie giftig oder scharf sind besonders zu sichern wären. Der Bauer würde sich ärgern, müsste er seine Kartoffelfelder wegen der giftigen, grünen Pflanzenteile komplett einzäunen!
Das kann man nicht so pauschal sagen...

Die "Verkehrssicherungspflicht" hängt immer vom Einzelfall ab und von dem, was der Durchschnittsbürger erwarten kann bzw. muß.

Wer z.B. - sagen wir mal als wissenschaftliches Versuchsprojekt - direkt neben einer Grundschule ein Grundstück mit Apfelbäumen hat, deren Äpfel durch Genmanipulation eine tödliche Dosis Atropin enthalten, der wird sehr wohl seine Apfelbäume davor sichern müssen, daß die Grundschüler sich unwissentlich an tödlich-giftigen Äpfeln bedienen.

Es kommt immer darauf an, mit was der verantwortliche Besitzer und Dritte vernünftigerweise rechnen müssen.

Ich kann auch sagen: auf meinem Grundstück hat kein Fremder was zu suchen. Wenn ich eine Klingelanlage habe, bei der durch einen Defekt derjenige, der auf den Klingelknopf drückt, einen 400 Volt-Starkstromstoß bekommt, wird man mich dennoch zur Verantwortung ziehen, weil das eine klare Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist.

Man kann nur eben bei Chili-Schoten-Sträuchern und ähnlichem Gewächs davon ausgehen, daß kein halbwegs vernünftiger Mensch davon ausgehen darf, daß er das Zeug ohne vorherige Prüfung auf eventuelle Gefahren einfach in den Mund stecken kann.

Bei dem Apfel aus dem obigen Beispiel dagegen muß man nur davon ausgehen, daß sich auf der Schale eventuell zugelassene Insektizide o.ä. befinden können. Nicht aber, daß sie tödlich giftig sind.
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Alt 16.05.2012, 10:42
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AW: rechtliche Frage: Chilis am Gartenzaun

weiterer Aspekt :
je nach Region sieht Nachbarschaftsrecht Pflanzabstände vor, deren Einhaltung der Nachbar verlangen kann ; über den Zaun wachsen geht imo garnicht.
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  #10 (permalink)  
Alt 16.05.2012, 18:40
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Die "Verkehrssicherungspflicht" hängt immer vom Einzelfall ab und von dem, was der Durchschnittsbürger erwarten kann bzw. muß.

Wer z.B. - sagen wir mal als wissenschaftliches Versuchsprojekt - direkt neben einer Grundschule ein Grundstück mit Apfelbäumen hat, deren Äpfel durch Genmanipulation eine tödliche Dosis Atropin enthalten, der wird sehr wohl seine Apfelbäume davor sichern müssen, daß die Grundschüler sich unwissentlich an tödlich-giftigen Äpfeln bedienen.
Ja, natürlich. Da ist es aber ja dann auch so, dass dadurch, dass Äpfel jedem als Nahrungsmittel bekannt sind, diese Gefahr unmöglich erkannt werden kann.

Zitat:
Es kommt immer darauf an, mit was der verantwortliche Besitzer und Dritte vernünftigerweise rechnen müssen.
Genau. Aber wo du es sagst, kommen mir gerade Zweifel. Zumindest, wenn man von ähnlich scharfen Schoten wie Bhut Jolokia ausgeht. Denn die sollte man nicht mal anfassen ohne Handschuhe! In Indien streut man die angeblich aus um Elefanten(!) fern zu halten. Nun sind Bhut Jolokia allerdings recht typisch amorph geformt. Was aber, würden die Schoten einer milden Pepperoni ähneln?

Daher würde ich solche Pflanzen vorsichtshalber zumindest nicht an der Straße direkt am Zaun anpflanzen, sondern irgendwo mitten im (umzäunten) Garten. Ich würde sagen: ist die Pflanze so scharf, dass sie durchaus fiese Symptome wie Atemnot etc hervorrufen kann, wäre ich dann doch ein wenig vorsichtig. Auch, wenn schon Berührungen ausreichen um das Brennen auf der Haut zu spüren.
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