Dies ist eine Diskussion zu Radio auf Nachbars Terrasse innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Radio auf Nachbars Terrasse wie würde es sich in diesem fiktiven Fall gestalten: eine Mieterin A bewohnt eine Mietwohnung in Hanglage. Unter ihr wohnt Ehepaar B, dieses Ehepaar hat seine Terrasse direkt unter dem Schlafzimmer von Mieterin A. Nun ist Ehepaar B häufig draußen, 2 Höhenmeter von Mieterin A entfernt. Es dudelt den ganzen Tag das Radio, es wird gegrillt. Angenommen, Mieterin A hätte Ehepaar B einige Male freundlich auf die Lautstärke hingewiesen und um Rücksichtnahme gebeten, worauf z.T. verbal aggressiv reagiert würde, Ehepaar B würde Mieterin A fortan ignorieren und von nun an das Radio noch öfter anlassen, auch wenn Ehepaar B sich gar nicht auf der Terrasse aufhalte. Mal angenommen, es stelle für Mieterin A eine auf Dauer unzumutbare Situation dar, da das Ruhebedürfnis nicht mehr gewähleistet ist, sie häufig die Fenster schließen muss, um den Geräuschquellen zu entgehen, vornehmlich im Sommer. Was wären die rechtlichen Möglichkeiten von Mieterin A? Wäre ein Lärmprotokoll empfehlenswert? Ein Gang zum Mieterschutzbund, Rechtsanwalt? |
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| AW: Radio auf Nachbars Terrasse gegen "normal" lautes radiohören auf der terrasse dürfte nichts einzuwenden sein. gewisser geräuschpegel ist ja nicht zu vermeiden, wenn die räumlichkeiten nur zwei meter auseinander liegen. dann muss halt das fenster geschlossen werden, wenn das nicht zu ertragen ist. die mieterin hat ohnehin keine direkten ansprüche gegen die nachbarn. sie kann lediglich von der vermieterin abhilfe verlangen und diese hätte (falls tatsächlich eine unzumutbare belästigung vorliegen sollte) ansprüche gegen die eigentümerin der anderen wohnung. siehe §§1004 und 906 bgb) |
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| AW: Radio auf Nachbars Terrasse Vielleicht hilft ein Anruf bei der Kommune weiter. Manche Städte/Gemeinden habe eigene Lärmschutzverordnungen erlassen. Hier mal ein Auszug aus einer Verordnung der Kommune X. Verordnung der Kommune x über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe bei Haus und Gartenarbeiten und bei der Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten § x Benutzung von Musikinstrumenten und Tonübertragungsgeräten Tonwiedergabegeräten, Musikinstrumente, Tonübertragungsgeräte und Tonwiedergabegeräte dürfen im Freien oder in sonstigen nicht geschlossenen Räumlichkeiten innerhalb des besiedelten Gemeindegebietes nur in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 22.00 Uhr benutzt werden. Vielleicht gibt es in der Kommune von A/B ja auch so was ?! |
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| AW: Radio auf Nachbars Terrasse Zustimmung zu Nordhesse. Ergänzend gehe ich davon aus, dass spätestens dann leiser gestellt werden muss, wenn auch bei geschlossenen Fenstern etwas zu hören ist. OT: diese graue, fette Schrift ist wesentlich schlechter lesbar als die normale.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Radio auf Nachbars Terrasse Aus meiner Sicht auch hier ein Fall der (leider nur umständlich abzuwehrenden) Besitzstörung. Vgl. hierzu meinen kleinen Beitrag zu "Ständig störende Zigarenntenrauch aus der unteren Balkon"
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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