Dies ist eine Diskussion zu Pflanzen wachsen in Nachbarsgarten - welche Pflichten? innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| folgender Fall: X hat einen Garten, und hat Pflanzen im Garten, die sich stark ausbreiten. Wurzeln wachsen zum Nachbar rüber, Pflanzen vermehren sich auch dort. Wenn Nachbar sich dies nicht wünscht, muss X sie entfernen, für die Entfernung bezahlen oder muss es der Nachbar selbst machen? Danke im Voraus für die Antwort, Grüße, Paula |
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| AW: Pflanzen wachsen in Nachbarsgarten - welche Pflichten? X sollte sich bei der Stadtverwaltung erkundigen, es gibt gewisse Pflichten die man zu erfüllen hat. Ansonsten gelten die landesrechtlichen Bestimmungen. |
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| AW: Pflanzen wachsen in Nachbarsgarten - welche Pflichten? Nach § 1004 BGB hat der Nachbar gegen Person X einen Beseitigungsanspruch hinsichtlich der über die Grenze hinauswachsenden Wurzeln und Zweige. Der Nachbar kann Person X deshalb (am Besten unter Fristsetzung) auffordern, die Störungen zu beseitigen. Kommt X dieser Aufforderung nicht nach, so steht dem Nachbarn gem. § 910 BGB ein Selbstbeseitigungsrecht zu. Zitat:
Hat der Nachbar den Überhang selbst nach § 910 BGB beseitigt, so kann er von X -sofern dieser nach § 1004 BGB beseitigungspflichtig gewesen wäre- Ersatz der von diesem ersparten Aufwendungen verlangen. Die Kosten für die Beseitigung trägt in jedem Fall der Störer, also X. Darüberhinaus kann der Nachbar nach landesrechtlichen Vorschriften eventuell die Einhaltung eines bestimmten Abstands zur Grenze verlangen. |
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| AW: Pflanzen wachsen in Nachbarsgarten - welche Pflichten? Zitat:
Angenommen, der Nachbar hat einen Zeugen, der bestätigen kann dass er X eine Frist von 2 Wochen für die Beseitigung gab, welches X aber nicht nachgekommen ist. Der Nachbar hat dann eine Gärtnerei-Firma für das Abschneiden beauftragt und die Rechnung bezahlt. Kann er nun X um den Ausgleich der Rechnung auf seinen Konto bitten? oder hätte er die Pflanzen selber abschneiden müssen? |
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| AW: Pflanzen wachsen in Nachbarsgarten - welche Pflichten? Nur, wenn er zu einem fachgerechten Schnitt in der Lage gewesen wäre. Hat er zwei linke Hände oder keine Ahnung von Pflanzen, oder ist die Beseitigung schwierig, schickt er die Rechnung dem Nachbarn.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Pflanzen wachsen in Nachbarsgarten - welche Pflichten? Nein, dazu ist er nicht verpflichtet!
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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