Dies ist eine Diskussion zu Pflanzen verunstalten innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Pflanzen verunstalten Welche Möglichkeiten hat hier der Nachbar B ? |
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| AW: Pflanzen verunstalten Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Pflanzen verunstalten Er könnte dem A das Betreten seines Grundstückes verbieten!
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Pflanzen verunstalten Zitat:
Ein einseitig beschnittener Busch steht vermutlich jenseits aller juristischen Möglichkeiten. Da knallen die Erbsen schon lautstark... B kann A bitten, die Äste wieder wachsen zu lassen, manche Sträucher machen da aber nur bedingt mit. A wird den Busch kaum entfernen wollen. Falls wegen Verwachsung doch, könnte B einen Busch kaufen und A ersetzt den Alten dadurch. OT: Manche Menschen sind da auch schwierig. So bestand jemand in Niedersachsen auf Entfernung einer überhängenden Blutpflaume mit Ernterecht. Wie dumm kann man denn sein?
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Pflanzen verunstalten Nicht absolut. Es gibt das sogenannte "Hammerschlagsrecht", wonach man das Nachbargrundstück betreten und benutzen darf, um Arbeiten an einem rechtmäßig errichteten Gebäude, Mauer, Zaun usw. durchzuführen, die nur von diesem Nachbargrundstück aus durchgeführt werden können. Der Nachbar muß dies dulden, wenn es unvermeidbar ist, wobei er natürlich Anspruch hat, daß eventuelle Schäden anschließend wieder fachgerecht beseitigt werden. Es gibt m.W. Gerichtsurteile, die das auch für die Pflege, Beschnitt, Rodung usw. von Bäumen, Hecken oder Pflanzen so befunden haben. Das nur am Rande. Ob die nötigen Bedingungen vorliegen, kann man nur im Einzelfall beurteilen. Dem Nachbarn die Hecke so zu schneiden, daß sie "häßlich" aussieht ist zulässig, dagegen gibt es m.W. keinen Abwehranspruch. Es gibt allerdings länderspezifisch nicht nur Regelungen für die Grenzbebauung, sondern auch für die Grenzbepflanzung. Je nach Art der Bepflanzung müssen u.U. mehrere Meter Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden, es gibt nämlich durchaus einen Anspruch, daß nicht nur keine Äste herüberwachsen, sondern auch keine Wurzeln...!
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Pflanzen verunstalten Zitat:
Da Niedersachsen zu Norddeutschland gehört, würde ein solches Gespräch ordnungsgemäß z.B. in etwa so ablaufen: "Moin." "Moin." "Willst Du den Strauch beschneiden?" "Jo." "Kannst Du ruhich wachsen lassen. Stört mich nich." "Jau. Schön. Weissich bescheid." "Tschüss." "Tschüss."
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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