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Pflanzen verunstalten

Dies ist eine Diskussion zu Pflanzen verunstalten innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2012, 08:44
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Pflanzen verunstalten

In Niedersachsen hat der Nachbar A einen Strauch im Vorgarten zur Grenze seines Nachbarn gepflanzt. Dieser wächst zwar zu dem Nachbarn rüber, diesen stört es aber keinesfalls, da dieser Strauch auch in seinen Augen das Grundstück verschönert. Nun kommt Nachbar A auf die Idee eben jenen Strauch auf der Seite des Nachbarn B so zu verunstalten, das er sämtliche Zweige auf der Seite einfach komplett entfernt. Wie sich denken lässt ein äußerst unschöner Anblick.
Welche Möglichkeiten hat hier der Nachbar B ?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2012, 09:38
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AW: Pflanzen verunstalten

Zitat:
Zitat von Baerlinair Beitrag anzeigen
In Niedersachsen hat der Nachbar A einen Strauch im Vorgarten zur Grenze seines Nachbarn gepflanzt. Dieser wächst zwar zu dem Nachbarn rüber, diesen stört es aber keinesfalls, da dieser Strauch auch in seinen Augen das Grundstück verschönert. Nun kommt Nachbar A auf die Idee eben jenen Strauch auf der Seite des Nachbarn B so zu verunstalten, das er sämtliche Zweige auf der Seite einfach komplett entfernt. Wie sich denken lässt ein äußerst unschöner Anblick.
Welche Möglichkeiten hat hier der Nachbar B ?
... einen eigenen schönen strauch pflanzen ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2012, 10:47
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AW: Pflanzen verunstalten

Zitat:
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Welche Möglichkeiten hat hier der Nachbar B ?
Er könnte dem A das Betreten seines Grundstückes verbieten!
__________________
Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
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  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2012, 18:16
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AW: Pflanzen verunstalten

Zitat:
Zitat von Baerlinair Beitrag anzeigen
In Niedersachsen hat der Nachbar A einen Strauch im Vorgarten zur Grenze seines Nachbarn gepflanzt. Dieser wächst zwar zu dem Nachbarn rüber, diesen stört es aber keinesfalls, da dieser Strauch auch in seinen Augen das Grundstück verschönert. Nun kommt Nachbar A auf die Idee eben jenen Strauch auf der Seite des Nachbarn B so zu verunstalten, das er sämtliche Zweige auf der Seite einfach komplett entfernt. Wie sich denken lässt ein äußerst unschöner Anblick.
Welche Möglichkeiten hat hier der Nachbar B ?
Vermutlich dachte A, dass B etwas gegen die überwachsenden Äste haben könnte. Schade und dumm gelaufen. Mehr miteinander reden, auch wenn ich selber stundenlange Gartenzaunsessions nicht abkann...

Ein einseitig beschnittener Busch steht vermutlich jenseits aller juristischen Möglichkeiten. Da knallen die Erbsen schon lautstark...

B kann A bitten, die Äste wieder wachsen zu lassen, manche Sträucher machen da aber nur bedingt mit. A wird den Busch kaum entfernen wollen. Falls wegen Verwachsung doch, könnte B einen Busch kaufen und A ersetzt den Alten dadurch.

OT: Manche Menschen sind da auch schwierig. So bestand jemand in Niedersachsen auf Entfernung einer überhängenden Blutpflaume mit Ernterecht. Wie dumm kann man denn sein?
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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  #5 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 12:52
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AW: Pflanzen verunstalten

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Er könnte dem A das Betreten seines Grundstückes verbieten!
Nicht absolut.

Es gibt das sogenannte "Hammerschlagsrecht", wonach man das Nachbargrundstück betreten und benutzen darf, um Arbeiten an einem rechtmäßig errichteten Gebäude, Mauer, Zaun usw. durchzuführen, die nur von diesem Nachbargrundstück aus durchgeführt werden können.

Der Nachbar muß dies dulden, wenn es unvermeidbar ist, wobei er natürlich Anspruch hat, daß eventuelle Schäden anschließend wieder fachgerecht beseitigt werden.

Es gibt m.W. Gerichtsurteile, die das auch für die Pflege, Beschnitt, Rodung usw. von Bäumen, Hecken oder Pflanzen so befunden haben. Das nur am Rande. Ob die nötigen Bedingungen vorliegen, kann man nur im Einzelfall beurteilen.

Dem Nachbarn die Hecke so zu schneiden, daß sie "häßlich" aussieht ist zulässig, dagegen gibt es m.W. keinen Abwehranspruch. Es gibt allerdings länderspezifisch nicht nur Regelungen für die Grenzbebauung, sondern auch für die Grenzbepflanzung.

Je nach Art der Bepflanzung müssen u.U. mehrere Meter Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden, es gibt nämlich durchaus einen Anspruch, daß nicht nur keine Äste herüberwachsen, sondern auch keine Wurzeln...!
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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Alt 08.05.2012, 12:56
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AW: Pflanzen verunstalten

Zitat:
Zitat von Baerlinair Beitrag anzeigen
In Niedersachsen hat der Nachbar A einen Strauch im Vorgarten zur Grenze seines Nachbarn gepflanzt. Dieser wächst zwar zu dem Nachbarn rüber, diesen stört es aber keinesfalls, da dieser Strauch auch in seinen Augen das Grundstück verschönert. Nun kommt Nachbar A auf die Idee eben jenen Strauch auf der Seite des Nachbarn B so zu verunstalten, das er sämtliche Zweige auf der Seite einfach komplett entfernt. Wie sich denken lässt ein äußerst unschöner Anblick.
Welche Möglichkeiten hat hier der Nachbar B ?
Mit dem Nachbarn A reden, und ihm sagen, daß man den Strauch sehr schön findet und er sich beim nächsten Beschnitt keineswegs verpflichtet fühlen braucht, alle zum Nachbar rüberwachsenden Äste zu beschneiden...

Da Niedersachsen zu Norddeutschland gehört, würde ein solches Gespräch ordnungsgemäß z.B. in etwa so ablaufen:

"Moin."
"Moin."


"Willst Du den Strauch beschneiden?"
"Jo."

"Kannst Du ruhich wachsen lassen. Stört mich nich."
"Jau. Schön. Weissich bescheid."

"Tschüss."
"Tschüss."
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