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Pflanzabstand zur Nachbargrenze

Dies ist eine Diskussion zu Pflanzabstand zur Nachbargrenze innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 16.07.2011, 09:20
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Pflanzabstand zur Nachbargrenze

Im NRG BW werden unterschiedliche Pflanzabstände zur Nachbargrenze für Sträucher und Bäume aufgeführt. Leider kennt das NRG BW keine Feige und daher wird auch kein Pflanzabstand aufgeführt. Wer kann sagen wo die Feige einzuordnen ist.

Ist einem Forenleser ein Urteil bekannt wie Feigenbäume-/Sträucher einzuordnen sind, was den Grenzabstand anbelangt?

Geändert von RGR (16.07.2011 um 09:38 Uhr). Grund: Fehler
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  #2 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 10:15
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AW: Pflanzabstand zur Nachbargrenze

Siehe hierzu

http://www.meine-rechte.de/02_Rechts...5_Nachbar.html

und

http://www.eberdingen.de/data/nachbarrecht.pdf

und ebenda auch
Zitat:
Viele der sich aus dem Nachbarrecht ergebenden Ansprüche unterliegen
der Verjährung. So können die Beseitigungsansprüche nach dem
Nachbarrechtsgesetz grundsätzlich nach fünf Jahren nicht mehr duchgesetzt
werden (§ 26 NRG)
. Andere nachbarrechtliche Ansprüche, die in
dieser Broschüre besonders gekennzeichnet sind, unterliegen keiner
Verjährung.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 13:39
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AW: Pflanzabstand zur Nachbargrenze

Schau doch mal auf der folgenden Internetseite des Justizministeriums Baden-Württemberg
http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/m...547/index.html
Die Broschüre zum Nachbarrecht im .pdf-Format zum downloaden ist m.E. gut erklärt und hilft vielleicht weiter.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 13:54
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AW: Pflanzabstand zur Nachbargrenze

Danke Bau-Igel,

aber die Feige taucht auch nicht in der Broschüre Nachbarrecht auf. Es stellt sich daher immer noch die Frage der Einordnung. Dies erscheint wichtig wegen der Abstandsregelung. In BW kennen wir keine Zuornung.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 14:11
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AW: Pflanzabstand zur Nachbargrenze

Zitat:
Zitat von RGR Beitrag anzeigen
Danke Bau-Igel,

aber die Feige taucht auch nicht in der Broschüre Nachbarrecht auf. Es stellt sich daher immer noch die Frage der Einordnung. Dies erscheint wichtig wegen der Abstandsregelung. In BW kennen wir keine Zuornung.

Ich denke mal, da kann kein Jurist sondern nur ein Garten- / Pflanzenexperte helfen. Man sollte diesem auch genau sagen, was man da zu pflanzen beabsichtigt. Immerhin gibt es vom Ficus rd. 2000 Arten, die teils zu den Bäumen und teils zu den Sträuchern rechnen.
__________________
Gruß

Klaus
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