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Partylärm einer Gaststätte im Wohnhaus

Dies ist eine Diskussion zu Partylärm einer Gaststätte im Wohnhaus innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 01.03.2011, 13:38
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Partylärm einer Gaststätte im Wohnhaus

Hallo Allerseits,

Angenommen jemand zieht in eine Wohnung ein, die über einer Gaststätte mitten im ansonsten ruhigen Wohnviertel liegt. Die Öffnungszeiten der Gaststätte sind von Dienstag bis Samstag 10 - 22Uhr und Sonntags 10 - 20 Uhr. Die Mieter der Wohnung haben damit kein Problem, den die Öffnungszeiten entsprechen den Ruhezeiten des Vermieters.

Nun kommt es des öfteren aber vor, das in der Gasttätte Feierlichkeiten mit lauter Musik untermalt werden. Hierbei wird des öfteren länger als 22 Uhr gefeiert.
Der Gaststättenbetreiber beteuert, das seine Musikanlage eingepegelt sei und er seine ganzen Gaststätte Schall dämmen mußte. Diese Tatsache nimmt er auch als Grund länger als 22 Uhr die Musik spielen zu lassen.


Im Internet gibt es Richtwerte in dB für nach 22 Uhr.

- In reinen Wohngebieten: 50 dB(A) am Tag und 35 dB(A) nach 22 Uhr;

- In allgemeinen Wohngebieten: 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) nach 22 Uhr;

Wo werden diese gemessen? in der Wohnung der Mieter oder in der Gaststätte?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 15:12
V.I.P.
 
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AW: Partylärm einer Gaststätte im Wohnhaus

In der Wohnung des Mieters!
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