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Parkplatzstreit

Dies ist eine Diskussion zu Parkplatzstreit innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 20:22
Boardneuling
 
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Question Parkplatzstreit

Hallo, mal angenommen, folgender fiktiver Fall ereignet sich:
Ein Mieter (Mieter A) lebt schon länger in einer Miewohnung der zusammen gekoppelt ist mit einem Parkplatz. Sprich Mieter A bezahlt Montalich ein Grundbetrag um den (nicht eingezäunten) Parkplatz zu benutzen.

Mieter B hat einen Parkplatz direkt neben dem von Mieter A, es gibt eine Markierung die kenzeichnet, wo die Parkplätze sich abgrenzen.

Mieter A hat schon mehrere Schilder mit dem Kennzeichen von sich aufgestellt und untrer anderem "Parken verboten" Schilder, sowie Privatparkplatz und "unberechtigte Fahrzeuge werden kostenplichtig abgeschleppt".

Angenommen Mieter B parkt dauerhaft und nahezu jeden Tag auf beiden Parkplätzen, so dass ein Parken auf dem Parkplatz von Mieter A nicht mehr möglich ist.

Wie ist hier die Rechtslage?
Würde Mieter A den Mieter B kostenplichtig abschleppen lassen, müsste Mieter A trozdem das Geld im voraus bezahlen?
Ist das überhaupt für Mieter A möglich, oder wäre dass Aufgabe der Polizei (?) oder einem anderen Zuständigen?

Angenommen Mieter A hat schon mehrmals mit Mieter B geredet und sogar mit einem Anwalt gedroht, jedoch ohne Erfolg.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 23:05
V.I.P.
 
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AW: Parkplatzstreit

Zitat:
Zitat von Venux Beitrag anzeigen
Wie ist hier die Rechtslage?
Die Nutzung der Mietsache ist unmöglich.
Zitat:
Würde Mieter A den Mieter B kostenplichtig abschleppen lassen, müsste Mieter A trozdem das Geld im voraus bezahlen?
Jo.
Zitat:
Ist das überhaupt für Mieter A möglich, oder wäre dass Aufgabe der Polizei (?) oder einem anderen Zuständigen?
Der Mieter kann das machen, wird sich später allerdings wegen der Kosten streiten müssen. Dass die Polizei sich hier für zuständig erklärt glaube ich kaum.

Wie wärs, wenn A mal mit dem Vermieter spricht? Er zahlt Miete, und wenn er den Parkplatz nicht nutzen kann, braucht er das nicht mehr zu tun.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 23:10
Boardneuling
 
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AW: Parkplatzstreit

Ja, Mieter A hat sich bereits mit dem Vermieter unterhalten und er meinte er kümmert sich darum, jedoch hat sich nichts geändert. Also die einfache absetzung der Zahlung des Parkplatzes wär deiner Meinung nach die richtige Lösung? Gibt es da einen Paragraphen dafür?
Wäre wichtig für mich das gesetzlich belegen zu können.
Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 17.12.2010, 10:56
V.I.P.
 
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AW: Parkplatzstreit

A könnte B auf Unterlassung verklagen!
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