Dies ist eine Diskussion zu Parken in einem Wendekreis innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Parken in einem Wendekreis folgender Sachverhalt: Man stelle sich eine Einbahnstraße vor, die am Ende in einen Wendekreis mündet. Der Wendekreis reicht ungefähr aus, um mit dem Auto gut zu wenden. Nun stellt aber ein Anwohner A seinen Lieferwagen (Größe eines DHL-Autos) an den Rand des Wendekreises, sodass ein ungestörtes Wenden schwer möglich wird. Meistens muss dann in 2 Zügen gewendet werden. Nun stellt sich die Frage, ob es erlaubt ist, in diesem Wendekreis zu parken oder ob es da nur bestimmte Zeiten des Verbotes gibt? Vielen Dank im vorraus für die Hilfe. |
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| AW: Parken in einem Wendekreis Zitat:
![]() Im Übrigen lies mal hier: http://www.werner-hain.de/parkverbot...hrszeichen.htm und Absatz 3 in: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Parken in einem Wendekreis ich meinte natürlich Sackgasse:-) |
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| AW: Parken in einem Wendekreis Das betrifft nicht Nachbarrecht sondern Verkehrsrecht! Aber m.W. ist parken im Wendehammer grundsätzlich verboten. |
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| AW: Parken in einem Wendekreis Dachte ich auch, scheint aber nicht so zu sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Parken in einem Wendekreis Ist auch nicht so.Wenn nicht Parkverbotsschild angebracht ist kann man dort parken es sei denn, dass ich das Wenden so behindere, dass man nicht mal in 2-3 Zügen wenden kann.Das würde dann eine Behinderung nach StVO darstellen.Und da gibt es dann eine breite Palette im § 24 der StVG. |
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| nachbarschafftt, parkverbot, wendekreis |
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