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Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz

Dies ist eine Diskussion zu Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 08.09.2010, 11:26
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Smile Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz

Hallo,

Ein unbebautes und nicht eingezäunten Grundstück in einer verkehrsberuhigten Zone wird als "Hundespielplatz" genutzt.

Aus der Natur der Sacher heraus und da nicht alle Hunde aufs Wort hören, laufen die Hunde auch auf die angrenzenden Wege und Straßen und gefährden dann vorbeigehende Spaziergänger, Fahrradfahrer und spielende Kinder auf der Straße (verkehrsberuhigte Zone).

1. Ist der Grundstückseigentümer, der von der Nutzung seines Grundstückes als Hundespielplatz weis (und diese sogar fördert indem z.B. seine eigenen Hunde dort auch frei laufen), verpflichtet das Grundstück zu sichern (z.B. durch einzuzäunen) damit von seinem Grundstück keine Gefahr für andere mehr ausgeht?

2. In wie weit ist die Gemeinde als Ordnungsbehörde verpflichtet auf den Grundstückseigentümer einzuwirken.

Vielen Dank für Ihre Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 12:37
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AW: Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz

Der Grundstückseigentümer ist erst einmal nicht verpflichtet sein Grundstück zu umfrieden.
Eine Einzäumungspflicht würde sich aus einer Hundehaltung ergeben.
Da er aber das unbebaute Grundstück nur durch andere nutzen lässt, zählt hier wahrscheinlich eher die Gefahrenabwehrverordnung der Kommune im Bezug auf die Leinenpflicht für die Hundehalter (außerhalb dieses Grundstücks).
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 13:59
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AW: Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz

Nicht der Grundstückseigentümer hat eine Sicherungspflicht sondern die Hundehalter haben die!
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  #4 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 15:17
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Smile AW: Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz

Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Andert sich die Rechtslage, wenn auch der Eigentümer seinen Hund dort spielen läßt?

MfG
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  #5 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 15:24
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AW: Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz

man muss doch nicht ein grundstück einzäunen, nur weil man einen hund dort spielen lässt.

man muss aber wohl auf den hund in so fern aufpassen, dass er keine gefahr für jemanden darstellt. und das kann man ja auf viele verschiedene arten: eine leine, eine hunde-schulung (so dass er nicht fortläuft und hört) oder meinetwegen auch einen zaun.

aber die art, wie der hundehalter auf seinen hund aufpasst, muss schon ihm selbst überlassen bleiben. da gibt es keine regeln dafür.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 15:40
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AW: Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz

Zitat:
Zitat von HeltaPerry Beitrag anzeigen
Andert sich die Rechtslage, wenn auch der Eigentümer seinen Hund dort spielen läßt?
NEIN, warum sollte sie, alle Hundehalter sind vor dem Gesetz gleich, auch wenn sie Grundstückseigentümer sind!
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  #7 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 15:46
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AW: Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz

Beißt das Grundstück oder der Hund?
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Alt 10.09.2010, 10:48
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AW: Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz

Meine Frage zielte in eine andere Richtung und ist wohl unglücklich ausgedrückt.

Es geht um Gefahrenabwehr, wenn ein als Baugrundstück ausgewiesenes Grundstück vom Eigentümer selbst als Hundeplatz (ähnlich wie bei Hundevereinen) genutzt wird.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Eigentümer für das, was auf seinem Grundstück mit Wissen und Einverständnis passiert, keine Verantwortung tragen soll.

Wenn auf einem Grundstück, ob bebaut oder unbebaut, ein morscher Baum steht und der Eigentümer davon weis, dass der bei nächster Gelegenheit umfallen kann, ist er doch auch in der Verantwortung, wenn dadurch etwas beschädigt oder jemand verletzt wird.

Vorausgesetzt, dass auf den angrenzenden Straßen und Wegen die Pflicht besteht Hunde an der Leine zu führen, nimmt der Eigentümer des Grundstückes doch durch seine ausdrückliche Erlaubnis und sein Wissen darum, dass Hunde auf dem ungesicherten Grundstück frei laufen, die Gefahr bewusst in Kauf, dass die Hunde von seinem Grundstück auf angrenzende Grundstücke, Wege und Straßen laufen können und dadurch andere in Gefahr gebracht werden können. Gefahrenabwehr dient doch dazu eine Gefahr zu erkennen und möglichst durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, das etwas passiert.

In diesem Zusammenhang wäre die Frage nach der Verkehrssicherungspflicht zu stellen.

Die andere Frage wäre, ob eine Gemeine die von den Umstaänden weis, dann nicht wegen der Gefahrenabwehr Verkehrssicherungspflicht in der Pflicht ist mit dem Eigentümer zu sprechen.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 11:17
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AW: Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz

Zitat:
Zitat von HeltaPerry Beitrag anzeigen
Es geht um Gefahrenabwehr, wenn ein als Baugrundstück ausgewiesenes Grundstück vom Eigentümer selbst als Hundeplatz (ähnlich wie bei Hundevereinen) genutzt wird.
Macht er das gewerblich? Hier im Sachverhalt liegt mit kein offizieller Hundeplatz vor, sondern schlicht ein Eigentümer, der auch fremde Hunde auf seinem Grundstück duldet. Und dann hat er für gar nichts zu sorgen, sondern (wie bereits richtig gesagt) die Hundebesitzer müssen sehen, dass ihre Hunde keinen Unsinn machen.

Zitat:
Die andere Frage wäre, ob eine Gemeine die von den Umstaänden weis, dann nicht wegen der Gefahrenabwehr Verkehrssicherungspflicht in der Pflicht ist mit dem Eigentümer zu sprechen.
Die würde ich von meinem Grundstück verweisen und sie drum bitten, mit den Hundehaltern zu reden.

Eine Hundewiese im Stadtpark ist auch nicht umzäunt!
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 10.09.2010, 11:20
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AW: Nutzung unbebautes Grundstück als Hundeplatz

mal ehrlich jetzt: welche schlimme gefahr könnte denn überhaupt von den hunden ausgehen? das hab ich ja noch gar nicht kapiert. da finde ich nix.

die straße is doch verkehrsberuhigt. was soll denn da groß passieren?

Zitat:
Zitat von HeltaPerry
...und gefährden dann vorbeigehende Spaziergänger, Fahrradfahrer und spielende Kinder auf der Straße
ähhhh.... in wie weit gefährdet denn ein normaler hund kinder, spaziergänger oder fahrradfahrer...??? das kapier ich echt nicht.


also: welche konkrete gefahr geht denn nun von den viehchern aus?
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