Dies ist eine Diskussion zu Nächtliche (zu laute) Klospülung innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Nächtliche (zu laute) Klospülung Nachbar A hat sein Bad direkt am Schlafzimmer von Nachbar B. A steht morgens immer 3:30 Uhr auf und macht sich für die Arbeit fertig usw. A betätigt seinen WC-Druckspüler meist für 10 - 15 Sekunden, manchmal auch 2x hintereinander. Das verursacht bei B ein grelles lautes Geräusch als würde direkt jemand neben dem Bett staubsaugen. Ohropax hilft hier auch nicht. B wird also jede (!) Nacht zwischen 3:30 - 4:00 Uhr wach. B will keine Mietminderung, lediglich seine Nachtruhe. Dem A kann man natürlich nicht das "Pinkeln" verbieten, aber muss dann zwangsweise so ein extrem lauter Druckspüler geduldet werden? Kann A nicht "gezwungen" werden einen (leiseren) Spülkasten einzubauen? Danke! |
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| AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung Wieso A? Ist er der Eigentümer oder selber Mieter? Die Beschwerde mag B an seinen Vermieter leiten. Es muss dann geprüft werden, ob ein Mangel vorliegt oder es sich um übliche Wohngeräusche in üblicher Lautstärke handelt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung A = Wohnungseigentümer (von seiner Wohnung) B = Mieter (A ist natürlich nicht Vermieter) Wieso muss es zwingend an den Vermieter weitergeleitet werden und wieso kann B das nicht mit A direkt klären? |
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| AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung Zitat:
Der Vermieter ist der vertragliche Ansprechpartner des Mieters, soweit Beeinträchtigung der Mietsache bzw. des Mieters anstehen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung Zitat:
Handelt es sich eigentlich um eine Eigentumswohnanlage? Dann sollte das evtl mit der Hausverwaltung besprochen werden da die Wasserleitungen Gemeinschaftseigentum sind! |
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| AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung welche art der spülung hat B ? wie groß ist die eigentümergemeinschaft ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung B hat auch einen Druckspüler, allerdings nur zum Nebenhaus (stört also keinen). Die WEG umfasst 12 Wohnungen. Die Eigentümerin über B hat übrigens einen Spülkasten, die Druckspüler waren vermutlich mal die Grundausstattung von vor X Jahren. |
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| AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung hat B schon mal mit A gesprochen, ob der sich nicht des lieben friedens willen einen spülkasten nebst einbau leisten kann ? (es gibt auch arme wohnungseigentümer) ansonsten lärmmessung + lärmprotokoll lautstärkemesser gibt es ab 20 euronen zb bei Klaus oder Konrad ![]() tabellen über die zulässigen lärmwerte bei tag und bei nacht im www --> mit den werten könnte man den nachbarn konfrontieren allerdings wäre eine gerichtliche auseinandersetzung langwierig und erstmal teuer (gutachter) --> ein geschenk in form eines spülkastens wäre mit sicherheit billiger
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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