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Nächtliche (zu laute) Klospülung

Dies ist eine Diskussion zu Nächtliche (zu laute) Klospülung innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 16:59
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Nächtliche (zu laute) Klospülung

Hallo,

Nachbar A hat sein Bad direkt am Schlafzimmer von Nachbar B.

A steht morgens immer 3:30 Uhr auf und macht sich für die Arbeit fertig usw.

A betätigt seinen WC-Druckspüler meist für 10 - 15 Sekunden, manchmal auch 2x hintereinander.

Das verursacht bei B ein grelles lautes Geräusch als würde direkt jemand neben dem Bett staubsaugen. Ohropax hilft hier auch nicht.

B wird also jede (!) Nacht zwischen 3:30 - 4:00 Uhr wach.

B will keine Mietminderung, lediglich seine Nachtruhe.

Dem A kann man natürlich nicht das "Pinkeln" verbieten, aber muss dann zwangsweise so ein extrem lauter Druckspüler geduldet werden?

Kann A nicht "gezwungen" werden einen (leiseren) Spülkasten einzubauen?

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 17:04
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AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung

Wieso A? Ist er der Eigentümer oder selber Mieter?

Die Beschwerde mag B an seinen Vermieter leiten. Es muss dann geprüft werden, ob ein Mangel vorliegt oder es sich um übliche Wohngeräusche in üblicher Lautstärke handelt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 17:10
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AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung

A = Wohnungseigentümer (von seiner Wohnung)
B = Mieter (A ist natürlich nicht Vermieter)

Wieso muss es zwingend an den Vermieter weitergeleitet werden und wieso kann B das nicht mit A direkt klären?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 21:40
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AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung

Zitat:
Zitat von control Beitrag anzeigen
A = Wohnungseigentümer (von seiner Wohnung)
B = Mieter (A ist natürlich nicht Vermieter)

Wieso muss es zwingend an den Vermieter weitergeleitet werden und wieso kann B das nicht mit A direkt klären?
es ist immer sinnvoll, Meinungsverschiedenheiten im Vorfeld untereinander zu klären.
Der Vermieter ist der vertragliche Ansprechpartner des Mieters, soweit Beeinträchtigung der Mietsache bzw. des Mieters anstehen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 10:59
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AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung

Zitat:
Zitat von control Beitrag anzeigen
Wieso muss es zwingend an den Vermieter weitergeleitet werden und wieso kann B das nicht mit A direkt klären?
Selbstverständlich kann das B auch mit A direkt klären!
Handelt es sich eigentlich um eine Eigentumswohnanlage? Dann sollte das evtl mit der Hausverwaltung besprochen werden da die Wasserleitungen Gemeinschaftseigentum sind!
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  #6 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 14:02
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AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung

welche art der spülung hat B ?
wie groß ist die eigentümergemeinschaft ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 14:19
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AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
welche art der spülung hat B ?
wie groß ist die eigentümergemeinschaft ?
B hat auch einen Druckspüler, allerdings nur zum Nebenhaus (stört also keinen).

Die WEG umfasst 12 Wohnungen.

Die Eigentümerin über B hat übrigens einen Spülkasten, die Druckspüler waren vermutlich mal die Grundausstattung von vor X Jahren.
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  #8 (permalink)  
Alt 08.05.2010, 08:35
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AW: Nächtliche (zu laute) Klospülung

hat B schon mal mit A gesprochen, ob der sich nicht des lieben friedens willen einen spülkasten nebst einbau leisten kann ? (es gibt auch arme wohnungseigentümer)

ansonsten lärmmessung + lärmprotokoll

lautstärkemesser gibt es ab 20 euronen zb bei Klaus oder Konrad
tabellen über die zulässigen lärmwerte bei tag und bei nacht im www
--> mit den werten könnte man den nachbarn konfrontieren

allerdings wäre eine gerichtliche auseinandersetzung langwierig und erstmal teuer (gutachter) --> ein geschenk in form eines spülkastens wäre mit sicherheit billiger
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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