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Nachbarrecht anders ausgelegt.

Dies ist eine Diskussion zu Nachbarrecht anders ausgelegt. innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 09.11.2009, 22:43
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Nachbarrecht anders ausgelegt.

Hallo liebe User,
ich möchte Euch gerne eine interessante fiktive Geschichte erzählen.
Euer Nachbar wirft euch vor, die Grenze zu seinem Grundstück um 20 cm überschritten zu haben, dort wo ihr 10 Meter Zaun gesetzt habt (vor ca einem Jahr), die in Flucht zu den restlichen 40 Meter stehen, die von ihm sind. Diese Info bekommst Du aber nicht von ihm, sondern direkt von seinem Anwalt.
Nach dem du feststellst, das das Grundstück vom Nachbarn unterteilt ist und der Teil, wo Du den Zaun gesetzt hast (Lamellenzaun und 180 cm hoch) garnicht ihm gehört sondern der Gemeinde, dachtest Du es sei Ruhe.
Anstatt das nun Ruhe einkehrt, kommt ein weiteres Schreiben vom Anwalt. Darin wurde nun eine Frist gesetzt, indem Du den Zaun zu versetzten hast, da der Mandant dieses Grundstück im Besitz habe und seit jahren bewirtschaftet.
Interessanterweise, liegt bei der Gemeinde weder Kauf-, Miet-, Pacht oder Nutzungserlaubnis vor, so daß die Gemeinde recht erstaunt war, diese Grundstück in Nutzung zu sehen. Der Anwalt hat keinerlei Erlaubnis im Rahmen der Aktion für die Gemeinde zu sprechen, noch hat der Mandant eine Erlaubnis dieses "Streitgrundstück" zu nutzen.
Nun überlegst Du , ob Du das ganze nun einfach ruhen lässt, da von der Gemeinde erstmal keinerlei Schritte unternommen werden.
Zur Info: Du hast nach Rücksprache mit der Gemeinde nun festgestellt, das Du wirklich die falschen Grenzpunkte genommen hast und Du Dich wirklich um 20 cm auf Grund der Gemeinde befindest. Die Einfriedung mit Betonelementen war zu sehen. Messpunkte sind erst erst nach 10 cm Humus beseitigen zu finden. Dieses wird von Dir natürlich sofort behoben und der Zaun wird rückwärts bewegt.
Aber was mach Du mit dem Anwalt und seinem Mandanten? Rechtsanwaltskammer melden, Anzeige wegen Nötigung? Was würden andere machen und wie würden andere sich verhalten. Du hast keine Ahnung und überlegst
Liebe Grüße, Andreas

Geändert von rescue (09.11.2009 um 23:18 Uhr).
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Alt 09.11.2009, 23:07
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AW: Nachbarrecht anders ausgelegt.

nette Geschichte ... nur leider nicht fiktiv ... also Forenregeln beachten und Beitrag forenkonform abändern, sonst darf nicht geantwortet werden
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 23:20
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AW: Nachbarrecht anders ausgelegt.

Hallo Charles0308,
sorry war wohl zu übereifrig. Ich habe den Beitrag überarbeitet und fiktiver gestaltet. Dachte die Geschichte ist so komisch, da kann man sich nicht vorstellen, das es so etwas wirklich gibt :work
Hoffe er ist so besser.
Gruß, Andreas
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Alt 09.11.2009, 23:23
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AW: Nachbarrecht anders ausgelegt.

Zitat:
Zitat von rescue
Aber was mach Du mit dem Anwalt und seinem Mandanten?
Ihm die Nummer der Gemeinde geben und ihm vorschlagen, sich um den Besitz zu bemühen, damit seine Aussagen nicht nur erheiternd sind.

Schlaue hätten vor dem Zurücksetzen der Mauer mal mit der Gemeinde verhandelt. Manchmal besitzt diese kleine Teilstücke, teilweise sogar zwischen Privatgrund gelegen, die sie fürn Appel und ein Ei überträgt.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Alt 09.11.2009, 23:28
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AW: Nachbarrecht anders ausgelegt.

Hi,
ich könnte mir vorstellen, das dieses durch den Anwalt schon geschehen ist. da nun die Möglichkeit besteht das die Gemeinde dadurch feststellen könnte, das dieses Grundstück noch existiert. Nach einigen Jahren kann so etwas vergessen worden sein und niemand weiß etwas mehr davon. So kommt es auch vor, das vielleicht noch nie Steuern und co bezahlt wurden. Meine Phantasie sagt mir so einiges in der Richtung.
Auch das ein Mitarbeiter der Gemeinde wahrscheinlich nicht erfreut ist einen unfreundlichen Brief eines Anwaltes zu erhalten, der die Kaufabsicht kundtut.
Gruß Andreas
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  #6 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 23:34
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AW: Nachbarrecht anders ausgelegt.

Zitat:
Zitat von rescue
da nun die Möglichkeit besteht das die Gemeinde dadurch feststellen könnte, das dieses Grundstück noch existiert.
Manche Grund"stückchen" geraten tatsächlich in Vergessenheit und gammeln in den Akten herum. Die Abgaben dafür sind meist verschwindend gering, handelt es sich doch um wenige m²
Zitat:
Zitat von rescue
Auch das ein Mitarbeiter der Gemeinde wahrscheinlich nicht erfreut ist einen unfreundlichen Brief eines Anwaltes zu erhalten, der die Kaufabsicht kundtut.
Der Anwalt kann bestimmt auch ganz freundlich - so wie jeder Kaufinteressent, der der Stadt ein Handtuch Erde abkaufen will, das sie vielleicht nicht braucht...manchmal verlangt die Stadt für solche Streifen auch eine kleine Miete.
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Alt 09.11.2009, 23:39
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AW: Nachbarrecht anders ausgelegt.

Hi Humungus,
man hätte nichts dagegen wenn es verkauft werden würde. Grenzen sind ja nun einmal da um eingehalten zu werden. Aber die Art und Weise für nichteigentum einen Anwalt zu aktivieren und von diesem auch noch genötigt zu werden, für etwas was einem nicht gehört, passt nicht so ganz in mein Rechtsempfinden.
Gruß, Andreas
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  #8 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 23:44
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