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Nachbarn fotografieren

Dies ist eine Diskussion zu Nachbarn fotografieren innerhalb des Forums Nachbarrecht

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Alt 12.01.2011, 09:02
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Nachbarn fotografieren

Hallo,

dürfte man einen Nachbarn, der Hausverbot auf einem Grundstück hat und Ihn auf frischer Tat ertappt, fotografieren? Als Beweis?

Danke.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 10:04
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AW: Nachbarn fotografieren

Ich denke schon, solang das Foto nicht veröffentlicht wird...

mfg
__________________
Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder.
Jeder Mensch macht Fehler.
Ich lasse mich auch gerne berichtigen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 12:04
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AW: Nachbarn fotografieren

Zitat:
Zitat von SEhr Beitrag anzeigen
dürfte man einen Nachbarn, der Hausverbot auf einem Grundstück hat und Ihn auf frischer Tat ertappt, fotografieren? Als Beweis?
Ja.

Darf sogar dann, wenn er keinen Hausfriedensbruch begangen hat. Das "Recht am eigenen Bild" regelt ausschließlich das "Verbreiten und öffentliche Zurschaustellen" von Personenbildnissen, nicht das Fotografieren an sich.

Das "Fotografieren an sich" kann unter Umständen auch unzulässig sein, aber das wird hier höchstwahrscheinlich nicht der Fall sein.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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