Dies ist eine Diskussion zu Nachbarlicher Gartenteich behindert Baumaßnahmen innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Nachbarlicher Gartenteich behindert Baumaßnahmen Nachbar A hat ein Grundstück gekauft und will mit den Erdarbeiten seines Neubaus eines Einfamilienhauses beginnen, Baugenehmigung ist erteilt. Der für die Erdarbeiten verantwortliche Unternehmer erklärt ihm bei einer Vorabbesichtigung, dass er für die an der Nachbarsgrenze vorgesehene Garage (Grenzbebauung) kein Erdreich wegräumen könne, ohne dass der Gartenteich des Nachbarn B, der über eine Länge von etwa 6 Metern bis direkt an die Grenze angelegt ist, kollabieren würde. Weil der Teich nicht dicht ist, ist das Erdreich auf Seite von A durchfeuchtet; außerdem liegt die Geländeoberkante des Grundstücks des Nachbarn B in diesem Bereich etwa 30 cm höher als die des Nachbarn A. Eine Stützmauer gibt es nicht. Die beiden Grundstücke sind das Ergebnis einer in 2004 vorgenommenen Grundstücksteilung. Dem Voreigentümer des Grundstücks von A wurde von B das Recht eingeräumt, das Hauptgebäude in nur einem Meter Abstand zur Grenze zu errichten. Auch in diesem Fall wären die Erdarbeiten ohne Sicherungsmaßnahmen wahrscheinlich problematisch gewesen. Folgende Fragen: 1) Wer ist für eventuelle Sicherungsmaßnahmen gegen das Kollabieren des Teiches und die Mehrkosten verantwortlich? 2) Muss Nachbar A die Feuchtigkeit im Boden und evtl. Mehrkosten beim Bau wegen Feuchteschutz hinnehmen? 3) Wenn es später doch zu Feuchteschäden an der Garage kommt (das neu zu errichtende Haus von A wird nicht unterkellert, die Garage wird teilweise auch als Abstellraum verwendet, er kann deswegen nicht auf einen Carport ausweichen), wer ist dann in der Pflicht? |
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| AW: Nachbarlicher Gartenteich behindert Baumaßnahmen Zitat:
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__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Nachbarlicher Gartenteich behindert Baumaßnahmen Zitat:
Widersprechen sich die letzten beiden Antworten nicht? Wenn A nicht Ableitung von Wasser auf sein Grundstück hinnehmen muss, bräuchte er doch auch nicht Schäden an der Garage, die durch dieses abgeleitete Wasser verursacht werden, hinzunehmen. Außerdem sind Vorkehrungen an der Garage gegen Feuchteschäden mit Kosten verbunden und - auch wenn sie fachmännisch ausgeführt werden - nicht immer erfolgreich. Man denke an die vielen Keller, die trotz "weißer Wanne" feucht sind. |
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| AW: Nachbarlicher Gartenteich behindert Baumaßnahmen Der Nachbar sollte aufgefordert werden, den Wasserfluss zu unterbinden. Das habe ich gemeint! Ob bestimmte Abstandsflächen einzuhalten wären ergibt sich aus der Landesbauordnung. Allerdings hatte der Voreigentümer die Anlage in der Form genehmigt.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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