Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen

Dies ist eine Diskussion zu Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen innerhalb des Forums Nachbarrecht

Like Tree2Likes
  • 2 Post By nieselpriem

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 19:44
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen

Hallo

Wenn 40 Jahre lang ein Zaun ( beiden Nachbarn bekannterweise ) um 30cm falsch stand und in dieser Zeit Bauten wie Pflasterungen, Torpfosten u.ä. des einen Nachbarn in diesen Bereich gebaut wurden, kann dann der andere Nachbar nach dieser Zeit seinen neuen Zaun einfach wieder auf die richtigen Grenze setzen ? Oder besteht nach dieser Zeit der ( unausgesprochenen ) Duldung ein Gewohnheitsrecht oder Bestandsschutz ?

Freundliche Grüße
H. Kablich

Geändert von hollekubi (25.08.2011 um 22:05 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 20:39
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen

Okay, schon geschehen.

Danke für den Hinweis


H. Kablich

Geändert von hollekubi (25.08.2011 um 22:06 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 21:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen

Zitat:
Zitat von hollekubi Beitrag anzeigen
Sorry. Dann bitte löschen. Ich schreibe neu.
Warum löschen? Man kann den Beitrag selbst forengerecht über "Ändern" umformulieren und/oder selbst löschen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 10:04
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 314
100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)  
AW: Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen

Nö, es gibt keinen Bestandsschutz. Vor allem dann nicht, wenn beiden Nachbarn bekannt war, dass der Zaun falsch steht und Pflasterung und Pfosten trotzdem über die eigentliche Grenze gebaut wurden.
Humungus and schielu like this.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 10:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen

@nieselpriem
zustimmung!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 12:40
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen

Aus Gewohnheitsrecht (Bestandsschutz) kann sich eine Duldungspflicht ergeben. Dies setzt voraus, dass die "allgemeine Übung" (hier: falsch plazierter Zaun) über einen langen Zeitraum besteht und die beteiligten Verkehrskreise davon ausgehen, dass durch die allgemeine Übung geltendes Recht befolgt wird.

Insofern wäre es ggf. nicht ganz unwichtig, ob die beiden Parteien die ganze Zeit davon ausgegangen sind, der Zaun stehe richtig.

Der Schilderung nach ist dem aber gerade nicht so. Beide Parteien wussten um die fehlerhafte Aufstellung des Zaunes.

Nun müsste man m.E. prüfen, ob durch das Aufstellen und Akzeptieren des Zaunes am falschen Ort ein konkludenter Vertrag geschlossen wurde, den Zaun einvernehmlich an jenem Ort aufzustellen, an dem er steht.

Es ist ja durchaus denkbar, daß zwei Nachbarn aus irgendwelchen Gründen vereinbaren: "Wir stellen unseren Zaun x cm versetzt von der Grundstücksgrenze auf." Eine solche Vereinbarung können die Nachbarn natürlich wirksam treffen.

Geht man vom Bestehen einer solchen Vereinbarung aus, dann wäre wiederum zu prüfen, wer wann unter welchen Umständen die Vereinbarung aufkündigen kann oder nicht. Und ob sich aus der Aufkündigung des Vertrages u.U. Ansprüche ergeben.

Beispiel: ich vereinbare mit meinem Nachbarn vertraglich, daß unser gemeinsamer Zaun 30cm auf sein Grundstück versetzt wird, weil dann meine eigentlich zu schmale Grundstückseinfahrt zum hinteren Bereich eine größere Breite bekommt, und beruhend auf dieser Vereinbarung lasse ich ein Tor bauen.

Nun kommt mein Nachbar und kündigt diese Vereinbarung. Weil er z.B. den Streifen jetzt selber braucht. Dann ist diese Vertragskündigung sicherlich möglich, denn entweder enthält der Vertrag Bestimmungen zu seiner Kündigung, oder es gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften dazu.

Es stellt sich dann aber ggf. die Frage, ob aus einer vorzeitigen Kündigung (Laufzeit) des Vertrags oder aus einer Kündigung eines unbefristet geltenden Vertrags Ansprüche entstehen können, wenn der eine Vertragspartner im Vertrauen auf den Vertrag Aufwendungen gehabt hat, hier z.B. bauliche Maßnahmen vorgenommen hat. Die er vornehmen durfte, weil ihm der Vertrag das ja ausdrücklich erlaubte.

Das wird vermutlich auch davon abhängen, wie groß die Konsequenzen aus der Vertragskündigung des einen Vertragspartners für den anderen sind.

Obiges setzt natürlich voraus, daß von einem konkludent geschlossenen Vertrag ausgegangen werden kann. Das ist m.E. denkbar, aber dazu müsste man dann im Detail gucken, wie diese Regelung ursprünglich mal entstanden ist.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 13:57
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hollekubi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen

Aha, vielen Dank für die informative Antwort.

H. Kablich
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Pflege Zaun Nachbar Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 29.04.2011 09:23
unterschlagung und anschliessendes versetzen Strafrecht / Strafprozeßrecht 02.04.2009 18:31
Doppelhaushälfte: Dach um 30cm überbaut Nachbarrecht 06.08.2008 10:13
Neuer Nachbar will Zaun. Baurecht 16.02.2008 12:23
Überdachung 30cm zu lang Baurecht 31.12.2006 16:23





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Nachbarrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN