Dies ist eine Diskussion zu Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen Wenn 40 Jahre lang ein Zaun ( beiden Nachbarn bekannterweise ) um 30cm falsch stand und in dieser Zeit Bauten wie Pflasterungen, Torpfosten u.ä. des einen Nachbarn in diesen Bereich gebaut wurden, kann dann der andere Nachbar nach dieser Zeit seinen neuen Zaun einfach wieder auf die richtigen Grenze setzen ? Oder besteht nach dieser Zeit der ( unausgesprochenen ) Duldung ein Gewohnheitsrecht oder Bestandsschutz ? Freundliche Grüße H. Kablich Geändert von hollekubi (25.08.2011 um 22:05 Uhr). |
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| AW: Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen Okay, schon geschehen. Danke für den Hinweis H. Kablich Geändert von hollekubi (25.08.2011 um 22:06 Uhr). |
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| AW: Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen Warum löschen? Man kann den Beitrag selbst forengerecht über "Ändern" umformulieren und/oder selbst löschen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen Nö, es gibt keinen Bestandsschutz. Vor allem dann nicht, wenn beiden Nachbarn bekannt war, dass der Zaun falsch steht und Pflasterung und Pfosten trotzdem über die eigentliche Grenze gebaut wurden. |
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| AW: Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen @nieselpriem zustimmung! |
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| AW: Nachbar will neuen Zaun 30cm versetzen Aus Gewohnheitsrecht (Bestandsschutz) kann sich eine Duldungspflicht ergeben. Dies setzt voraus, dass die "allgemeine Übung" (hier: falsch plazierter Zaun) über einen langen Zeitraum besteht und die beteiligten Verkehrskreise davon ausgehen, dass durch die allgemeine Übung geltendes Recht befolgt wird. Insofern wäre es ggf. nicht ganz unwichtig, ob die beiden Parteien die ganze Zeit davon ausgegangen sind, der Zaun stehe richtig. Der Schilderung nach ist dem aber gerade nicht so. Beide Parteien wussten um die fehlerhafte Aufstellung des Zaunes. Nun müsste man m.E. prüfen, ob durch das Aufstellen und Akzeptieren des Zaunes am falschen Ort ein konkludenter Vertrag geschlossen wurde, den Zaun einvernehmlich an jenem Ort aufzustellen, an dem er steht. Es ist ja durchaus denkbar, daß zwei Nachbarn aus irgendwelchen Gründen vereinbaren: "Wir stellen unseren Zaun x cm versetzt von der Grundstücksgrenze auf." Eine solche Vereinbarung können die Nachbarn natürlich wirksam treffen. Geht man vom Bestehen einer solchen Vereinbarung aus, dann wäre wiederum zu prüfen, wer wann unter welchen Umständen die Vereinbarung aufkündigen kann oder nicht. Und ob sich aus der Aufkündigung des Vertrages u.U. Ansprüche ergeben. Beispiel: ich vereinbare mit meinem Nachbarn vertraglich, daß unser gemeinsamer Zaun 30cm auf sein Grundstück versetzt wird, weil dann meine eigentlich zu schmale Grundstückseinfahrt zum hinteren Bereich eine größere Breite bekommt, und beruhend auf dieser Vereinbarung lasse ich ein Tor bauen. Nun kommt mein Nachbar und kündigt diese Vereinbarung. Weil er z.B. den Streifen jetzt selber braucht. Dann ist diese Vertragskündigung sicherlich möglich, denn entweder enthält der Vertrag Bestimmungen zu seiner Kündigung, oder es gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften dazu. Es stellt sich dann aber ggf. die Frage, ob aus einer vorzeitigen Kündigung (Laufzeit) des Vertrags oder aus einer Kündigung eines unbefristet geltenden Vertrags Ansprüche entstehen können, wenn der eine Vertragspartner im Vertrauen auf den Vertrag Aufwendungen gehabt hat, hier z.B. bauliche Maßnahmen vorgenommen hat. Die er vornehmen durfte, weil ihm der Vertrag das ja ausdrücklich erlaubte. Das wird vermutlich auch davon abhängen, wie groß die Konsequenzen aus der Vertragskündigung des einen Vertragspartners für den anderen sind. Obiges setzt natürlich voraus, daß von einem konkludent geschlossenen Vertrag ausgegangen werden kann. Das ist m.E. denkbar, aber dazu müsste man dann im Detail gucken, wie diese Regelung ursprünglich mal entstanden ist.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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