Dies ist eine Diskussion zu Nachbar Problem innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Nachbar Problem Person B ist bekannt dafür, im haus ständig Ärger zu machen. Leute anzuzeigen etc.Da Person A direkter Wohnungsnachbar ist hat es Person B auf Person A abgesehen.Startet Person A z.b. den Staubsauger, schellt Person B sofort beschwert sich.Das selbe mit dem Staubsauger.Desweiteren wird die Fussmatte entfernt, Kleine Brände vor der Tür gelegt.Person B selbst spielt Cello, und das in einem extrem schlimmen Ton.Mehrere Stunden am Tag. Das schlimmste ist, sobald A versucht, mit B zu reden wird sofort die Polizei gerufen, und A wird angezeigt, ob wohl keine Strafbarkeit vorliegt. So kam es so ca. 20 Polizeieinsätzen in einem Jahr.Person B will Person A aus der Wohnung ekeln. Person A ist 20 Jahre, Person B 38 Jahre alt.Aufgrund des Alters und des Körperlichen Unterschiedes, (Person muskulös, Person B klein und schmächtig) sieht die Polizei A automatisch als Schuldigen.Das merkt man am Verhalten der Polizeibeamten.Das möchte b u.a. erreichen.Bisher sind jedoch noch alle Verfahren durch Verfügungen der Sta eingestellt worden. Vermieter von Person A ist Person B bekannt, mit Vormietern gab es ähnliche Probleme. Anwalt von Vermieter von Person A hat bereits ein Schreiben an B gesandt, mit Androhung der zivilrechtlichen unterlassungsklage,Regressnahme durch Schäden an der Wohnung, sowie bei evtl. Mietminderung sowie stellung von Strafantrag wegen diverser Delikte.Ausserdem rät Ra von VM von A, die Gesundheits und Umweltämter zu informieren. Person A kommt durch B nervlich nicht mehr zur Ruhe.Die grösste Belastung sind die immer wiederkehrenden Polizeibesuche, und Strafverfahren. Wie soll sich A da verhalten?A überlegt, einfach nicht mehr die Tür zu öffnen, wenn die Polizei klingelt. Kann A Schmerzensgeld gegen B geltend machen?Kann das Cello Spielen untersagt werden.Welche Möglichkeit gibt es, dass B aus der Wohnung muss.Wie kann man sonst gegen B vorgehen |
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| AW: Nachbar Problem Die einzig mögliche Antwort ist: Ein Protokoll anfertigen ! Zettel und Stift bereitlegen und alles diesbezügliche notieren. Mit Datum und Uhrzeit der Polizeibesuche, vom Cellokonzert, mit Dauer und subjektivem Lärmempfinden (Lautstärkenvergleiche), etc. Nach Möglichkeit auch Zeugen hinzuziehen. Mit so etwas kann der Vermieter, bzw. sein Anwalt "arbeiten" und den Nachbarn in die Mangel nehmen. Landet das vor Gericht, dann wird die Glaubwürdigkeit des Protokolls geprüft. Mithilfe von allen möglichen Zeugenaussagen, Polizeiprotokolle, etc. Das Verhalten von dem Vermieter ist übrigens vorbildlich. |
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| AW: Nachbar Problem Zitat:
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