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Nachbar plant Markise

Dies ist eine Diskussion zu Nachbar plant Markise innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  • 1 Post By Nordhesse

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  #1 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 15:40
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Nachbar plant Markise

Hallo Zusammen,

nehmen wir folgenden Fall an. Familie A wohnt in einem Reihenhaus. Zur Rückseite sind alles Gärten und jedes Haus hat eine Balkontür, die 1,50 über dem Boden ist und über eine kleine Treppe in den Garten führt. Die Häuser stehen direkt aneinander und sind durch 1,80 hohe dünne Mauern voneinander getrennt. Die Balkontüren zeigen in Richtung Osten.

Jetzt plant Nachbar B (wenn man auf die Balkontüren schaut rechts) eine Markise über seinem Eingang zu montieren. Diese wäre dann nur ca. 1m von Grundstück A entfernt. B möchte sie auch lang herausstehen lassen, damit er bei Regen an seine Mülltonen kann (über 3,5m).

Steht man vor der Treppe, die nach oben führt würde die Markise eine Höhe von über 3m haben. Die Breite wäre ca. 2m.

Wäre die Marquise ausgefahren, würde Nachbar A, der ein kleines Fenster neben der Balkontür hat nur noch Markise sehen und diese würde Licht nehmen und schaut man von innen durch die Balkontüre (jetzt andersherum, da man in den Garten hineinschaut) ist die Hälfte der Sicht zur Linken nur noch durch Markise eingeschränkt.

Darf Nachbar B das ohne Zustimmung von Nachbar A machen?

Viele Grüße

Peter
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 09:23
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AW: Nachbar plant Markise

Grundsätzlich darf Nachbar B bei einem Reihenhaus über die gesamte Länge seines Hauses eine Markise oder Terrassenüberdachnung anbringen. Das muss man bei einem Reihen- oder Doppelhaushälfte dulden. Ähnlich wie Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände.

Zum Beispiel sind nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
  • Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 Metern nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) und
  • Markisen nach Art 57 Abs. 1 Nr. 14 e)

verfahrensfrei, d.h. sie bedürfen keiner Baugenehmigung. Die "Sichtbehinderung" muss m.E. bei Haustypen wie Reihenhäusern hingenommen werden. Ähnlich ist es mit der Verschattung - denn auch eine bis zu 2 Metern hohe und bis zu 4 Metern tiefe verfahrensfrei zulässige Terrassentrennwand (Art. 57 Abs. 1 Nr. 6 c) BayBO) könnte solche Wirkungen haben.

Wie weit würde die Markise denn über die Treppe hinausragen ?
schielu likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 10:31
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AW: Nachbar plant Markise

Hi,

gibt es nicht eine Vorschrift für Sonnendächer, die besagt, dass wenn er zu nah am Nachbargrundstück ist er eine Genehmigung des Nachbarn haben muss? Er braucht keine Genehmihunh der Behörde, wenn er unter 39qm bleibt. Ist jedoch die Höhe des Daches über 3m muss der Nachbar zustimmen.

Die Markise hätte eine Länge von über 4m.
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