Dies ist eine Diskussion zu Nachbar entblöser innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Nachbar entblöser Frau Y hat dafür aber leider keinen Zeugen, kann sie trotzdem Anzeige erstatten?? Wird dann etwas unternommen?? Herr X ist Polizeilich sehr bekannt,da er laufend mir irgendwelchen Dingen provoziert! Auch das Gericht hat sich schon zu seinen Ungunsten mit ihm beschäftigen müssen,ein Akuter Fall!! Würde mich sehr über Antwort freuen! MfG |
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| AW: Nachbar entblöser Der Typ muss angezeigt werden. Das ist eine Angelegenheit der Staatsanwaltschaft. Frua X ist Zeuge! |
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| http://www.juraforum.de/forum/t1084/s.html Manche Lösungsvorschläge in dem Thread sind einfach genial
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Nachbar entblöser Zitat:
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| AW: Nachbar entblöser Zitat:
a) ein staunendes Uhiiiiiiiiiii, oder Ohhhhho b) eine Schaufel Schnee abgegeben c) lautes Gelächter über den kleinen runzeligen Wurm gegeben! Ob eine Anzeige mehr bringt, als die Mittelung an den hiesigen Burschenverein lasse ich mal dahingestellt, aber vielleicht sollte man ja beides tun???
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Nachbar entblöser Zitat:
Obwohl - ich würde die Benutzung einer Gartenschere empfehlen. |
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| AW: Nachbar entblöser Ich muss zugeben, dass solche Vorfälle nicht witzig sind, nicht mal im hinterwäldlichsten Bayern! Das ist sexuelle Nötigung und schwerste Beleidigung der Frau gegenüber! |
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| AW: Nachbar entblöser Die Sau gehört angezeigt. Die Frau ist Zeugin. Im Strafrecht kann man auch in eigener Sache Zeuge sein, nur im Zivilrecht nicht. Ich weiß auch nicht, was die Nachfrage soll. Der Fall ist doch klar geschildert. Ich will das nicht verharmlosen. Aber wenn ich mal so etwas sehen sollte, dann habe ich mir schon den Spruch dazu bereitgelegt: "Sieht aus wie'n Penis, nur kleiner." |
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| AW: Nachbar entblöser Zitat:
Frau X kann sich momentan keinen Anwalt leisten. Also direkt Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten? Herr Y ist polizeilich in sofern bekannt,das er in der Siedlung einige Nachbarn denonziert,keine sich bietende Gelegenheit auslässt um zu provozieren, (er spuckt in die Einfahrten der Leute,Stolkt ständig,und bewegt sich immer am Rande der Legalität!! Er passt auch immer auf,dass er keine Zeugen hat,blos manch anderer Nachbar kann halt trotz Gardinen am Fenster sehen, was Herr y wieder loslässt;-) Frau x hat nur "Angst",obwohl er als Querulant polizeil. u. Gerichtl. bekannt ist,dass man Ihr ohne Zeugen nicht glaubt! Frau x traut sich ohne Partner schon nicht mehr aus ihrem eigenen Haus. MfG |
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| AW: Nachbar entblöser Anhang: Auch hatFrau x Angst, dass er seine Frau "benutzt",um aus dieser "Nummer" herrauszukommen. (Die Frau ist ebenfalls wie Ihr Mann, ob sie ihm hörig ist,oder auch Kopflastig, kann man als Nichtpsychologe schwer beurteilen, fest steht aber, dieses Ehepaar wird von allen Menschen gemieden,selbst im Ortsansässigen Supermarkt ist er "bekannt",u. man mag Ihn nicht bedienen,aber muß. Das Ehepaar ist vor 22 Jahren aus einem anderen Bundesland hier her verzogen, und hat es nicht geschafft,sich "irgendwelche" Kontakte-Freundschaften aufzubauen,es spricht für sich. |
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