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Nachbar durch Türspion überwacht

Dies ist eine Diskussion zu Nachbar durch Türspion überwacht innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 12:42
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Nachbar durch Türspion überwacht

Hey Leute =)

Was wäre wenn ein Mieter öfters Besuch über Wochenende bekommt und dieser Besuch auch dort übernachtet, und der Hausmeister die Ankunft und Abreise besagter Gäste durch den Türspion überwacht und alles an den Vermieter weitergibt der daraufhin eine Abmahnung an den Mieter schreibt diese Besuche zu unterbinden.

Meine Fragen wären jetzt, hat der Vermieter das Recht zu verlangen das die Besuche und Übernachtungen einzustellen sind, und könnte man rechtlich gegen den Hausmeister wegen Störung der Privatsphäre oder ähnlichem vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe schonmal im vorraus

mfg
flo
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  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 15:54
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AW: Nachbar durch Türspion überwacht

Zitat:
Zitat von xflofx
Was wäre wenn ein Mieter öfters Gäste übers Wochenende empfängt und ... auch [bei sich] übernachten läßt
Möglicherweise verstößt das gegen die mietvertraglichen Absprachen.

Zitat:
hat der Vermieter das Recht zu verlangen das die Besuche und Übernachtungen einzustellen sind
Möglicherweise nein. Das käme vielleicht auf den Mietvertrag und die konkreten Umstände an ( handelt es sich um weitgereiste Verwandte, die sich am Wochende -vorrübergehend- in der Stadt aufhalten, um einen schwerkranken Familien-Angehörigen in der Klinik zu besuchen? usw. )

Zitat:
könnte man rechtlich gegen den Hausmeister wegen Störung der Privatsphäre oder ähnlichem vorgehen?
Vermutlich stellt stundenlanges "Durch-den-eigenen-Tür-Spion-sehen" keine widerrechtliche Störung der Privatsphäre der beobachteten/observierten Personen dar.

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  #3 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 19:24
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AW: Nachbar durch Türspion überwacht

Zitat:
Zitat von once
Möglicherweise verstößt das gegen die mietvertraglichen Absprachen.
Seit wann ist es verboten Besuch zu empfangen?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 15:04
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AW: Nachbar durch Türspion überwacht

Der Eigentümer kann keine Besuche (auch nicht deren Übernachtung) untersagen. Da kann der Hausmeister so oft gucken (was er darf) wie er will. Erst wenn der Besucher anhaltend länger als 6 Wochen bleibt, gilt er nicht mehr als Besucher!
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