Dies ist eine Diskussion zu Nachbar betreibt Rufmord innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Nachbar betreibt Rufmord angenommen, ein Haumitbewohner verhält sich mir gegenüber sehr unverschämt, er verbreitet über mich Gerüchte, die zu meinem Schaden sind - Rufmord! Nun, bezüglich § 185 StGB, sowie § 192 StGB habe ich ja schon Fragen gestellt bzw. Antworten bekommen! Dabei ging es mal um einen gefundenen Kontoauszug...... Jetzt soll dieser Mensche mal zurechtgewiesen bzw. auf sein Verhalten aufmerksam gemacht werden, und zwar schriftlich.Das soll mit persönlicher Anrede erfolgen, doch seinen NAMEN will der Geschädigte nicht darunter setzen.Der Geschädigte möchte diesem Typen damit einfach mal mitteilen, dass er sein Verhalten registriert hat! Soll der Geschädigtedas lieber bleiben lassen, und es ihm persönlich sagen? VG Contrax |
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| AW: Nachbar betreibt Rufmord Forenregeln!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Nachbar betreibt Rufmord Wie will man denn jemandem mitteilen, dass man weiß, dass er Müll über einen redet, aber seinen Namen nicht drunter schreiben? Ich würde es entweder ganz offiziell schreiben oder bleiben lassen. Rufmord gibt es übrigens nicht
__________________ Zitat:
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