Dies ist eine Diskussion zu Nachbar belästigt andere Mieter innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Nachbar belästigt andere Mieter Ich hätte hier einige rein fiktive Fragen an Sie alle und würde mich sehr über ein paar Ratschläge freuen. Im vorraus Danke für Ihre Zeit. Stellen Sie sich bitte einen Altbau vor in dem drei Parteien zur Miete leben. Ums kurz zu gestalten nehmen Wir mal an, der Mieter im 1. OG hätte eine Familie und die restlichen zwei Parteien könnten Single sein von mir aus. Nun fühlt sich der Mieter in der Mitte, verursacht durch die hellhörigkeit des Altbaus, durch jegliche Geräusche des Lebens der anderen Parteien gestört und würde beginnen diese, durch ständiges klingeln und vorbringen absurder Anschuldigungen zu "belästigen". Mal angenommen der Mieter im EG würde dies eine Zeit lang dulden und dann den Vermieter hizuziehen, der aber von vorne an nichts mit der Sache zu tun haben will und sich ständig aus der Affäre zieht. Was könnte Ihrer Meinung nach der Mieter im EG evtl. tun? Könnte er evtl. Mietminderung verlangen, um vielleicht Druck auf den Vermieter zu geben und dann wie? Nehmen wir an es wären alle Versuche miteinander auszukommen gescheitert was könnte der fiktiv betroffene Mieter im EG tun um sich vor den "Belästigungen" zu schützen. Wir könnten noch annehmen der Mieter im EG hätte schon einen Anwalt hinzugezogen......... Nochmals Danke für Ihre Zeit |
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| AW: Nachbar belästigt andere Mieter Eine gute Entscheidung. Ein besserer Rechtsrat ist hier nicht möglich/erlaubt.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Nachbar belästigt andere Mieter Ganz allgemein: Mietminderung ist möglich, wenn die Wohnung einen Mangel hat. Ob der Mangel schuldhaft vom Vermieter verursacht wurde/wird oder nicht, ist dabei zunächst unerheblich. Von Mitmietern verursachter übermäßiger Lärm kann ein Mangel sein, der zur Mietminderung berechtigt, wie Gerichte verschiedentlich befunden haben. (Denn der Vermieter ist gehalten, alle seine Mieter zu angmessenem Verhalten im Haus anzuhalten.) Normale Lebensgeräusche berechtigen nicht zu einer Mietminderung, und ob eine Wohnung so hellhörig ist, daß diese Hellhörigkeit einen Mangel darstellt, kann man nur im Einzelfall feststellen. (Ggf. mit einem Gutachter.) Beschwerden anderer Mieter sind zunächst mal kein "Mangel" der Wohnung, selbstverständlich haben die Mitmieter das Recht, sich über ihrer Ansicht nach unzumutbaren Lärm zu beschweren. Sie könnten alternativ ja auch die Polizei rufen... Sicherlich gibt es einen Punkt, wo die Art und Weise von Mitmietern, sich unberechtigt über Lärm zu beschweren, die Grenze von der berechtigten oder zumindest nicht unangemessenen Beschwerde zur Belästigung überschreitet. Wenn das der Fall ist, halte ich es für denkbar, daß man das wiederum als ein Fehlverhalten der/des Mitmieter/s interpretiert, das so gravierend ist, daß es zur Mietminderung berechtigt. Der Vermieter muß sich überhaupt nicht in Streitigkeiten seiner Mieter einmischen - wenn allerdings aus diesen Streitigkeiten ein Ausmaß an unverschuldeter Belästigung eines Mieters resultiert, das zur Mietminderung berechtigt, dann hat er das Problem auf diese Weise an der Backe. Und dann wird er im Regelfall versuchen, auf den anderen Mieter einzuwirken, um die Ursache der Mietminderung zu beseitigen. Es dürfte in jedem Fall keine gute Idee sein, eine Mietminderung wegen "Mitmieter-Fehlverhaltens" solcher Art ohne Anwalt anzugehen - die Chancen sind groß, daß man ein Eigentor schießt. Ganz davon abgesehen muß dem Vermieter angemessene Frist gegeben werden, den Schaden/die Beeinträchtigung abzustellen, bevor die Miete gemindert werden darf.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Nachbar belästigt andere Mieter Es dürfte in jedem Fall keine gute Idee sein, eine Mietminderung wegen "Mitmieter-Fehlverhaltens" solcher Art ohne Anwalt anzugehen - die Chancen sind groß, daß man ein Eigentor schießt. (Danke TomRohwer) Genau dies wäre in jenem fiktiven Fall sehr interessant für mich zu wissen gewesen. Es könnte auch passiert sein, dass der Mieter im EG, vom Auszug der "Gegenseite" erfahren hat und somit das Problem sich erledigen würde..... Vielen Dank für Ihren Rat und Ihre Zeit, war sehr hilfreich |
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